Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 482 — 
Drovinz Preußen, Regierungsbezirk Marienwerder. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Rosenberger Kreises 
III. Emission 
Littr. —s-ie-- 
über Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
Thaler .. . . . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Iinskuvons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
l.en 18. und späterhin die ist der vorbenannten Kreis= 
dbehn D Har das Halbjahr 0r. bis. 
(in Buchstaben)n ... Thalern .. .... . . .. Silbergroschen bei der arcat 
Kommunalkasse zu Rosenberg. 
Rosenberg, den . .ten .. . . .. 18. 
Die Chausseebau-Kommission. 
Diieser Zinskupon ist ungültig, S. 
— 2 wenn dessen Geldbetrag nicht inner 7 
& 2.8 halb vier Jahre nach der Fälligkeit, 
3 vom Schluß des betreffenden Ka. 
lenderjahres an gerechnet, erhoben 3 
wird. 
Pro-
	        
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