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Davon sind:
5,000,000 Stück Lit. A. im Gesammtwerthe von 5,000,000 Thlrn.,
800,000 B. " 4,,000,000
3500,000 0. - -3,000,000-
Sa. 12,000,000 Thlr.
zu dem im § 2 des vorgedachten Gesetzes festgesetzten Emissionsquantum bestimmt.
Eine Beschreibung der neuen Cassenbillets ist unter □O beigefügt.
— 3. Mit der Ausgabe der neuen Cassenbillets wird bei der Finanzhauptcasse von jetzt
an begonnen werden. Zunächst wird jedoch nur ein der Werthsumme der aus dem Verkehre
bereits zurückgezogenen und noch zurückzuziehenden Billets der Creation vom Jahre 1855
gleichkommender Betrag der neuen Billets zur Ausgabe gelangen.
& 4.Neben den neuen Cassenbillets bleiben die aus dem Verkehre noch nicht zurückgezogenen
zeitherigen bis auf Weiteres allenthalben in Gültigkeit.
In Bezug auf den behufs ihrer gänzlichen Einziehung und Vernichtung zu bewirkenden
Umtausch der zeitherigen Billets wird seiner Zeit besondere Anordnung ergehen.
Dresden, den 1 7. Februar 1868.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
□
Beschreibung
der neuen Königlich Sächsischen Cassenbillets.
Die neuen Cassenbillets zerfallen in drei Appointgattungen:
Lit. A. zu 1 Thaler,
= B. 5 —
C. 10
Jede folgende Appointgattung hat größere Dimensionen als die vorhergehende.
Das Papier ist von weißer Farbe, aus Hanfstoffen bereitet und geleimt.
Sämmtliche Appointgattungen tragen in der oberen Hälfte als Wasserzeichen die Buchstaben:
K. S. C. B. hell in Blockschrift.
Unmittelbar darunter befindet sich auf den Appoints Lit. A. und B. in einem kreisförmigen
Schilde als Wasserzeichen die Werthziffer 1, resp. 5 und zwar auf der linken