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i- an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem
verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schulkrerschreibung bei
der Kreis-Kommunalkasse in Liebemühl, und zwar auch in der nach dem Eintritt
des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzu-
liefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rück-
slun stermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom
lauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab gerechnet, nicht erhobenen Zinsen,
verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung Theil I.
Titel 51. 9 120. ff. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Osterode.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll
demjenigen, welcher den Verlust von nskuons vor Ablauf der vierjährigen Ver-
jährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den satgefabten esitz der
Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter
Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten
und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinskupons bis zum
Schlusse des * ..... ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinskupons
auf fünfjährige Perioden ausgegeben. -
DieAusgabeeinerneuenZinökuponösSerieerfolgtbeiberKreisiKoms
munalkasse zu Liebemühl gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der
neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Siherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ertheilt.
Osterode, den .. ten. .. . ... 18..
Die staͤndische Kreiskommission des Osteroder Kreises.
M t. 7109.) Pro «