Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 536 — 
Provinz Preußen, Regierungebezirk Königeberg. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Osteroder Kreises 
II. Emission 
Littr „—— .. 
über .. . . . Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
..... Thaler.....Silbcrgrofchen. 
Der Inhaber dieses Iinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom. . bis #e resp. vom # 
bis #e.. und gabet bee Zinsen der vorbinanouen Kreis. Obligation 
für das Halbjahr v0rvor.. bis. mit (in Buchstaben) 
. . . . .. Thalern ...... . ... Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu 
Liebemühl. 
Osterode, den .. ten ....... . ... 18. 
Die ständische Kreiskommission des Osteroder Kreises. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an 
Fgerechnet, erhoben wird. 
Propinz Preußen, Negierungebezirk Königeberg. 
TDalon 
zur 
Kreis-Obligation des Osteroder Kreises 
II. Emission. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obliga- 
tion des Osteroder Kreises 
Littr. über. Thaler à fünf Prozent ZLinsen 
die . .te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Liebemühl, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen legi- 
timirten Inhaber der Obligation dagegen iderspruch erhoben ist. 
Osterode, den nn.. 
Die ständische Fesamunpa- des Osteroder Kreises. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Gofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.