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gefertigt und unverzüglich zur Ertheilung der Allerhöchsten und Höchsten Rati-
fikation vorgelegt werden, deren Auswechselung längstens binnen vier Wochen
stattfinden wird.
Urkundlich ist dieser Vertrag von den Bevollmächtigten unterzeichnet und
besiegelt worden.
So geschehen Magdeburg, am 2. Mai 1868.
August Ludwig Freiherr von der Reck.
(L. S.)
August Philipp Christian Theodor von Amsberg.
(L. S.)
Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt worden und die Auswechselung der
Ratifikations-Urkunden hat stattgefunden.
(Nr. 7114.) Statut für den Briesenhorster Entwässerungsverband, Landsberger Kreises.
Vom 8. Mai 1868.
Wir Wilhelm,) von Gottes Gnaden König von Preußen rc.
verordnen nach Anhörung der Betheiligten, auf Grund des Gesetzes vom 11. Mai
1853. Artikel 2. (Gesetz Samml. für 1853. S. 182.), was folgt:
F. 1.
Um die Grundstücke der Kolonien Briesenhorst und Lindwerder im Lands-
berger Kreise, sowie des Rittergutes Dölzig-Hammer im Soldiner Kreise, durch
Entwässerung zu verbessern, werden die Besitzer dieser Grundstücke zu einer Ge-
nossenschaft unter dem Namen:
„Briesenhorster Entwässerungsverband“
vereinigt.
Der Verband hat Korporationsrechte und seinen Gerichtsstand beim Kreis.
gerichte in Landsberg. 6
§. 2.