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(Nr. 7115.) Allerhöchster Erlaß vom 15. Mai 1868., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte an den Kreis Pr. Eylau, Regierungsbezirk Königsberg,
für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen: 1) von Wolfskrug
über Creuzburg nach dem Bahnhof Wittenberg und weiter bis zur War-
schauer Straße; 2) von Rossitten über Penken bis zur Warschauer
Straße) 3) von Liebenau über Uderwangen und Vierzighuben bis zur
Warschauer Straße; 4) von Landsberg über Finken bis zur Braunsberger
Kreisyrenze in der Richtung auf Mehlsack; 5) von Landsberg über Kl.
Steegen bis zur Heiligenbeiler Kreisgrenze in der Richtung auf Lichten-
feld; 6) von Glautienen über Sollnicken bis zur Kreisgrenze in der Rich-
tung auf Kobbelbude;) 7) von Pr. Eylau bis zur Friedländer Kreisgrenze
bei Rappeln in der Richtung auf Domnau; 8) von Reddenau bis zur
Friedländer Kreisgrenze in der Richtung auf Bartenstein; 9) von Goerken
nach Pr. Eylau.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der Chausseen
im Kreise Pr. Eylau, Regierungsbezirk Königsberg: 1) von Wolfskrug über
Creuzburg nach dem Bahnhof Wittenberg und weiter bis zur Warschauer Straße;
2) von Rossitten über Penken bis zur Warschauer Straße; 3) von Liebenau
über Uderwangen und Vierzighuben bis zur Warschauer Straße; 4) von Lands-
berg über Finken bis zur Braunsberger Kreisgrenze in der Richtung auf Mehl-
sack) 5) von Landsberg über Kl. Steegen bis zur Heiligenbeiler Kreisgrenze in
der Richtung auf Lichtenfeld; 6) von Glautienen über Sollnicken bis zur Kreis-
renze in der Richtung auf Kobbelbude) 7) von Pr. Eylau bis zur Friedländer
reisgrenze bei Rappeln in der Richtung auf Domnauf 8) von Reddenau bis
zur Piedlärder Kreisgrenze in der Richtung auf Bartenstein; 9) von Goerken
nach Pr. Eylau, genehmigt habe, verleihe 60 hierdurch dem Kreise Pr. Eylau
das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke,
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften,
in Bezug auf diese Straßen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 15. Mai 1868.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz.
An den Minister für H##e ß, Gewerbe und
öffentliche Arbeiten.
(Nr. 7116.)