Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg. 
Erster (bis ...) Zinskupon 
zu der 
Kreis= Obligation des Pr. Eylauer Kreises 
III. Emission 
Littr. ..... AM... 
übet . . . . . . . . . . Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
Thaler .... Eilbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit am . .ien . und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation 
für das boalbetr ven . . .. bis.. mit (in Buchstaben) 
............ halemClibergroschenbetderKrecsiKommunalkasse 
zu Pr. Eylau oder deren Agentur in Königsberg. 
Pxr. Eylau, den tn 18. 
Die ständische Chausseebau-Kommission im Pr. Ehlauer Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Inhren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Dreußen, Negicrungsbezirk Königeberg. 
Talon 
Kreis-Obligation des Pr. Eylauer Kreises 
III. Emission. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Pr. Eylauer Kreises III. Emission 
Littr — . über .. ... . . . . . Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die ##### Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-Kom- 
mmnalkasse zu Pr. Eylau, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten 
Inhabers der Obligation kein Widerspruch ergangen ist 
Pr. Eylau, den . . ten ..... ... 18.. 
Die staͤndische Chausseebau · Kommission im T Ehlauer Kreise. 
  
Nedigirt im Butreau des Staats · Ministeriums. 
Berlin, gebruckt in der Koͤniglichen Geheimen Obet · Hofbuchdruckerti 
(R. v. Decker).
	        
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