Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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ecth i Oessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
eilt. 
Samter, den .. ten. . . . . . .. 18.. 
Die staͤndische Kommission fuͤr den Chausseebau im Samterschen Kreise. 
Provinz Posen, Regierungsbezirk Posen. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Samterschen Kreises 
Littr. . .. .. M .. .. 
über Thaler zu ... .. Prozent Zinsen 
..... haletSilbergrofchequenuige. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Nüchgbe in der 
Zeit vom — spvom.................... 
und spãterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis. AHblüzalid für das Halbsahr 
.......... bsm1t(mBuchstaben)TStbers 
groschen ..... Pfennigen bei der Kreis-Kommunalkasse zu grn 
Samter, den ten .. 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Samterschen Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Posen, Regierungsbezirk Posen. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Samterschen Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen bossen Rückgabe zu der Lbli. 
ation des zuneschen Kreises Littr 9 56 übber Tha- 
fünf Prozent Zinsen die #1 Serie aanttrns für 4—o sürf Jahre 18. bis ½3½1J 
bei der Kreis. ommunalkkasse zu Samter, falls der Inhaber der Obligation 
nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben hat. 
Samter, den rnr. 18.. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im mierschen Kreise. 
  
Jahrgang 1668. (Nr. 7126—7127.) 81 (Nr. 7127.)
	        
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