Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
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—. Jr. 47. — 
  
(Nr. 7141.) Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde für die Cottbus-Großenhainer Eisen- 
bahngesellschaft. Vom 29. Juni 1868. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen rc. 
Nachdem sich zur Herstellung einer Eisenbahn von Cottbus über Drebkau, 
Senftenberg, Ruhland und Ortrand nach Großenhain eine Aktiengesellschaft ge- 
bildet hat, wollen Wir zum Baue und Betriebe dieser Bahn Unsere landesherr- 
liche Genehmigung hierdurch ertheilen, auch das anliegende, am 27. Mai 1868. 
gerichtlich vollzogene Statut hiermit bestätigen. Zugleich bestimmen Wir, daß 
die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. 
ergangenen Vorschriften über die Expropriation und das Recht zur vorübergehen- 
den Benutzung fremder Grundstücke auf das in Rede stehende Unternehmen be- 
züglich des diesseitigen Staatsgebietes Anwendung finden sollen. 
—gegenwärtige Urkunde ist mit dem Statute durch die Gesetz Samm- 
lung zu veröffentlichen. 
ah unter Unserer Hochsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Schloß Babelsberg, den 29. Juni 1868. 
(I. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt. 
  
Jehrgang 1868. (Nr. 7141) 88 Sta- 
Ausgegeben zu Berlin den 20. Juli 1868.
	        
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