Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

–70%— 
Drovinz Prcußen, Negierungebezirk Oanzig. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Neustädter Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen 
gation des Neustädter Kreises II. Emission Littr W. ber ...... . . .. 
Thaler à fünf Prozent Zinsen die . . ie Serie Zinskupons für die Jahre 18.. 
bis 18.. bei der Kreis-Kommunalkasse zu Neustadt und den besonders bekannt 
zu machenden Zahlungsstellen in Danzig, Berlin und Königsberg, sofern nicht 
von dem als solchen legitimirten Inhaber der Obligation rechtzeitig dagegen 
Widerspruch erhoben ist. 
(Stempel.) 
Neustadt, den teen . . .. 18.. 
Die ständische Kreiskommission für den Eisenbahnbau im Neustädter Kreise. 
Anmerkung. Die Namens= Unterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder 
Faksimile-Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen 
Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. 
Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blaktbreite unter den beiden 
letzten Zinskupons mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken: 
  
  
..... tetzins-flupon. ...... tetsiassflupou 
inlon. 
  
  
(Xr. 7157.) Allerhöchster Erlaß vom 29. Juni 1868., betreffend das den Kreisen Lübbecke 
und Herford im Regierungsbezirk Minden verliehene Recht zur Erhebung 
Fiestel, Lübbecke, Bünde und Enger nach Bielefeld, ferner von Bünde bis 
Herford und von Fiestel nach Dielingen. 
A## Ihren Bericht vom 16. Juni d. J. verleihe Ich den Kreisen Lübbecke und 
Herford im Regierungsbezirk Minden das Recht, bei fortgesetzter vorschriftsmäßiger 
Unterhaltung der Chausseen von Rahden über Fiestel, Lübbecke, Bünde und Enger 
nach Bielefeld, ferner von Bünde bis Herford und von Fiestel nach Dielingen, 
soweit solche in den genannten Kreisen belegen sind, Chausseegeld nach den Be- 
Nr. 7156—7158.) stim
	        
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