Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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stimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs 
auch fernerhin zu erheben. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Schloß Babelsberg, den 29. Juni 1868. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 7158.) Allerhöchster Erlaß vom 13. Juli 1868., betreffend die Vermehrung der Mit- 
gliederzahl bei der Handelskammer für den Kreis Bochum. 
A## den Bericht vom 9. Juli d. J. bestimme Ich, daß die Handelskammer 
für den Kreis Bochum fernerhin statt aus neun, aus zwölf Mitgliedern, für 
welche sechs Stellvertreter gewählt werden, bestehen soll. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß 
zu bringen. 
Bad Ems, den 13. Juli 1868. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 7159.)
	        
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