Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 714 — 
(Nr. 7162.) Privilegium zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt 
Schwiebus zum Betrage von 60,000 Thalern. Vom 17. Juni 1868. 
Wir Wilhelm, von Gotkes Gnaden König von Preußen ##. 
Nachdem der Magistrat der Stadt Schwiebus im Einverständnisse mit der 
Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen hat, die zur Betheiligung der 
Stadt bei dem Bau der Märkisch-Posener Eisenbahn erforderlichen Geldmittel 
im Wege einer Anleihe beschaffen und zu diesem Zwecke auf den Inhaber lau- 
tende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligatio- 
nen zum Betrage von 60,000 Thalern ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in 
Gemäßheit des 8. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von 
Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch 
gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausstellung 
von auf den Inhaber lautenden Schwiebuser Stadt-Obligationen zum Betrage 
von sechszig Tausend Thalern, und zwar in sechshundert Stück zu Einhun- 
dert Thalern. Die Obligationen sind nach dem anliegenden Schema auszustellen, 
mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsen, von Seiten der Gläubiger unkünd- 
bar, von Seiten der Stadt Schwiebus aber von dem nächstfolgenden Jahre ab, 
nachdem die Märkisch-Posener Eisenbahn vollständig fertig und in ihrer ganzen 
Ausdehnung in Betrieb gelangt sein wird, mit wenigstens jährlich Einem Pro- 
zent des Kapitals unter Hinzurechnung der Zinsen der getilgten Schuldverschrei- 
bungen und der außerdem nach Inhalt der auszustellenden Stadt- Obligationen 
hierzu zu bestimmenden städtischen Einnahmen zu amortisiren. 
Vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter, 
und ohne dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedi- 
ung eine Gewährleistung Seitens des Staats zu bewilligen, ertheilen, ist durch 
7 Gesetz Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Llrhndih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 17. Juni 1868. 
(L. S.) Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v.Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.