Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Provinz Brandenburg, Negierungsbezirk Frankfurt a. d. O. 
Obligation 
der Stadt Schwiebus 
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über 100 Thaler Preußisch Kurant. 
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vo 
(Gesetz Samml. von 1868. S. ). 
Wur, der Magistrat der Stadt Schwiebus, urkunden und bekennen hiermit, daß 
der Inhaber dieses Schuldscheins der Stadt Schwiebus ein Darlehn von 
100 Rthlr. (Einhundert Thalern) Preußisch Kurant gegeben hat. 
Dieses Darlehn bildet einen Theil der zur Betheiligung der Stadt beim 
Bau der Märkisch-Posener Eisenbahn auf Grund des Allerhöchsten Privilegir 
vom . ... .. .. .. .. ... gemachten Anleihe von 60,000 Thalern und wird dem- 
nach jedem Inhaber dieser Schuldverschreibung, beziehungsweise der dazu gehö- 
rigen Zinsscheine, unter folgenden Allerhöchst genehmigten Bedingungen verzinst 
und zurückgezahlt: - 
1) Es werden 600 Obligationen à 100 Rthlr., mit laufenden Nummern 
von 1. bis 600. versehen, ausgegeben. 
2) Jeder Obligation werden zwanzig Zinsscheine für die zehn Jahre von 
186. bis 187.) zahlbar Dostnumerando am 1. April und 1. Oktober 
jeden Jahres, sowie ein Talon zur Einlösung der zweiten Zinsschein- 
Serie beigefügt. 
3) Nach Ablauf dieser, sowie jeder folgenden zehn Jahre werden neue Zins- 
scheine nebst Talon für je zehn Jahre nach vorheriger öffentlicher Be- 
kannimachung von der Haupt-Stadt= und Kämmereikasse hierselbst an 
den Präsentanten des Talons ausgereicht. 
4) Die Verzinsung erfolgt zu fünf Prozent jährlich in halbjährigen Ter- 
minen am 1. April und 1 Oktober. 
5) Zur Tilgung des aufgenommenen ganzen Darlehns von 60),000 Rthlr. 
werden verwendet: 
a) jährlich der Betrag von Einem Prozent des ganzen Schuldkapitals 
oder 600 Rthlr., welcher zu diesem Zwecke im Stadthaushalts- 
Etat besonders ausgeworfen wird; « 
wiss-W 97* b) nach
	        
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