Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 42 — 
(Jr. 6969.) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der 
Stadt Oschersleben, Regierungsbezirks Magdeburg, zum Betrage von 
40,000 Thalern. Vom 2. Dezember 1867. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen r. 
Nachdem von dem Magistrat zu Oschersleben im Einverständniß mit der 
Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen worden ist, zur Erbauung einer 
Bürgerschule und eines Krankenhauses, sowie zur Ausführung mehrerer anderer 
gemeinnütziger Unternehmungen eine Anleihe zum Betrage von 40,000 Thalern 
aufnehmen und zu diesem Behufe auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons 
versehene Stadt-Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit 
des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, 
welche eine Zahlungsverbindlichkeit gegen jeden Inhaber enthalten, durch gegen- 
wärtiges Privilegium zur Ausstellung von vierzig Tausend Thalern Oscherslebener 
„Stadt-Obligationen, welche nach dem anliegenden Schema, und zwar 
30,000 Thaler in Apoints zu 100 Thaler, 
10,000 50 
auszufertigen, mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsen und, von Seiten der 
Gläubiger unkündbar, nach dem festgestellten Tilgungsplane vom 1. Januar 1869. 
ab durch Verloosung oder Ankauf der Obligationen mit jährlich mindestens drei 
Prozent der Kapitalschuld unter Hinzurechnung der durch die Tilgung ersparten 
Zinsen zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landes- 
herrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in 
Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu 
ewilligen. 
kerbunu unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 2. Dezember 1867. 
(L. S.) Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
Pro-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.