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(Jr. 6969.) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der
Stadt Oschersleben, Regierungsbezirks Magdeburg, zum Betrage von
40,000 Thalern. Vom 2. Dezember 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen r.
Nachdem von dem Magistrat zu Oschersleben im Einverständniß mit der
Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen worden ist, zur Erbauung einer
Bürgerschule und eines Krankenhauses, sowie zur Ausführung mehrerer anderer
gemeinnütziger Unternehmungen eine Anleihe zum Betrage von 40,000 Thalern
aufnehmen und zu diesem Behufe auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons
versehene Stadt-Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit
des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren,
welche eine Zahlungsverbindlichkeit gegen jeden Inhaber enthalten, durch gegen-
wärtiges Privilegium zur Ausstellung von vierzig Tausend Thalern Oscherslebener
„Stadt-Obligationen, welche nach dem anliegenden Schema, und zwar
30,000 Thaler in Apoints zu 100 Thaler,
10,000 50
auszufertigen, mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsen und, von Seiten der
Gläubiger unkündbar, nach dem festgestellten Tilgungsplane vom 1. Januar 1869.
ab durch Verloosung oder Ankauf der Obligationen mit jährlich mindestens drei
Prozent der Kapitalschuld unter Hinzurechnung der durch die Tilgung ersparten
Zinsen zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landes-
herrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in
Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu
ewilligen.
kerbunu unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 2. Dezember 1867.
(L. S.) Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
Pro-