Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Nr.  7190.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  17.  August  1868.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Kommunal-Chaussee
  von  Tillendorf  bei  Bunzlau  nach  Klitschdorf,  im  Kreise  Bunzlau,
Regierungsbezirk  Liegniz.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  einer  Kommunal-Chaussee
  von  Tillendorf  bei  Bunzlau  nach  Küüschtote  f  im  Kreise  Bunzlau,  Reierungsbezirk
  Liegnitz,  genehmigt  habe,  verleihe  Ich  hierdurch  der  Stadtgemeinde
unzlau  das  Expropriationsrecht  für  die  zu  dieser  Chaussee  erforderlichen  Grundstücke,
imgleichen  das  Recht  zur  Entnahme  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,
nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats--Chausseen  bestehenden  Vorschriften,  in  Bezug  auf
diese  Straße.  Zugleich  will  Ich  der  genannten  Stadtgemeinde  gegen  Uebernahme
der  künftigen  chausseemäßigen  Unterhaltung  der  Stase  das  Recht  zur  Erhebung
des  Chauffergellre  nach  den  Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jeden
mal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen
Bestimmungen  über  die  Befreiungen,  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden
zusätzlichen  Vorschriften,  wie  diese  Bestimmungen  auf  den  thess  bhusen  von
Ihnen  angewandt  werden,  hierdurch  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife
  vom  29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen
  auf  die  gedachte  Straße  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz.  Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Homburg  v.  d.  Höhe,  den  17.  August  1868.

Wilhelm.

Für  den  Finanzminister:

Gr.  zu  Eulenburg.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

(Nr.  7191)