Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 59. 
  
  
  
(Nr. 7196.) Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde für die Oberschlesische Eifenbahngesellschaft, 
betreffend die Ausdehnung ihres Unternehmens auf die Anlage einer 
Eisenbahn von Posen nach Thorn mit einer Abzwelgung nach Bromberg. 
Vom 4. September 1868. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c 
Nachdem die Oberschlefische Eisenbahngesellschaft in ihrer Generalversamm- 
lung vom 5. Februar sn beschlossen hat, ihr Unternehmen nach Desum. 
des dem Gesetze vom 11. März 1868. beigefügten Vertrages vom 30. November 
1867. (Gesetz Samml. von 1868. S. 270. ff.) 5 en Bau und Betrieb 
einer Eisenbahn von Posen nach Thorn mit einer Abzweigung nach Bromberg 
von einem durch den Minister fuͤr Handel, Gewerbe und bffentliche Arbeiten zu 
bestimmenden, nicht südlicher als o• oder Inowraclaw belegenen Pun##e 
auszudehnen, wollen Wir der gedachten Gesellschaft hierzu Unsere landesherrliche 
Genehmigung ertheilen und den anliegenden funfzehnten Nachtrag zum Statute 
der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft hiermit bestätigen. 
Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn- 
Unternehmungen vom 3. November 1838. enthaltenen Vorschriften, insbesondere 
diejenigen über die E#spopriation, auf das vorgedachte Unternehmen einer Eisen- 
66 von, Posen nach Thorn mit einer Abzweigung nach Bromberg, Anwendung 
nden sollen. 
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestätigungs= Urkunde ist nebst dem 
Statutennachtrage durch die Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen. 
Lc03kssg unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Infiegel. 
Gegeben Berlin, den 4. September 1868. 
(L. S.) Wilhelm. 
Für den Finanzminister: Für den Justizminister: 
Gr. zu Eulenburg. Gr. v. Itzenplitz. v. Roon. 
Jahrgans 1888. (Nr. 7106—7197.) 113 Funf- 
Ausgegeben zu Berlin den 22. September 1868.
	        
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