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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 59.
(Nr. 7196.) Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde für die Oberschlesische Eifenbahngesellschaft,
betreffend die Ausdehnung ihres Unternehmens auf die Anlage einer
Eisenbahn von Posen nach Thorn mit einer Abzwelgung nach Bromberg.
Vom 4. September 1868.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c
Nachdem die Oberschlefische Eisenbahngesellschaft in ihrer Generalversamm-
lung vom 5. Februar sn beschlossen hat, ihr Unternehmen nach Desum.
des dem Gesetze vom 11. März 1868. beigefügten Vertrages vom 30. November
1867. (Gesetz Samml. von 1868. S. 270. ff.) 5 en Bau und Betrieb
einer Eisenbahn von Posen nach Thorn mit einer Abzweigung nach Bromberg
von einem durch den Minister fuͤr Handel, Gewerbe und bffentliche Arbeiten zu
bestimmenden, nicht südlicher als o• oder Inowraclaw belegenen Pun##e
auszudehnen, wollen Wir der gedachten Gesellschaft hierzu Unsere landesherrliche
Genehmigung ertheilen und den anliegenden funfzehnten Nachtrag zum Statute
der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft hiermit bestätigen.
Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-
Unternehmungen vom 3. November 1838. enthaltenen Vorschriften, insbesondere
diejenigen über die E#spopriation, auf das vorgedachte Unternehmen einer Eisen-
66 von, Posen nach Thorn mit einer Abzweigung nach Bromberg, Anwendung
nden sollen.
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestätigungs= Urkunde ist nebst dem
Statutennachtrage durch die Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen.
Lc03kssg unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Infiegel.
Gegeben Berlin, den 4. September 1868.
(L. S.) Wilhelm.
Für den Finanzminister: Für den Justizminister:
Gr. zu Eulenburg. Gr. v. Itzenplitz. v. Roon.
Jahrgans 1888. (Nr. 7106—7197.) 113 Funf-
Ausgegeben zu Berlin den 22. September 1868.