Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Nr. 7550.) Allerhöchster Erlaß vom 24. November 1869., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis- 
Chaussee von Ober- Schwedeldorf nach Möhlten im Kreise Glatz, Re- 
gierungsbezirks Breslau. 
N#% Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis- 
Chaussee von Ober-Schwedeldorf nach Möhlten im Kreise Glatz, Regierungs- 
bezirks Breslau, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Glatz das 
Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, im- 
gleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Mate- 
rialien, nach Maafgube der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschrif- 
ten, in Beug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen 
Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht 
zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats- 
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben 
enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung 
betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats- 
Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die 
dem Chausseegeld-Tarise vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
wegen der Chausseepolizei= Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung 
ommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 24. November 1869. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
(Nr. 7551.)
	        
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