Metadata : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1853-1855. (16)

München.  Staatsanlehen.

München,  k.  Haupt-  und  Refidenzstadt.  Statutarrechte
  derselben.  Siehe  „Gesetzeinführung“
Münzkartel.  Siehe  „Zoll=  und  Handelsverhältnisse.“


S.

Schuld  forderung.  Slehe  „Civilgesetzgebung.“

Staatsanlehen.  Gesetz,  den  Vollzug  der
Schlußbestimmung  in  Art.  1  des  Gesetzes
üÜber  die  Aufnahme  des  II.  freiwilligen  Subseriptions-Anlehens
  vom  23.  December  1849,
dann  des  Art.  4  des  Gesetzes  über  das  111I.
Subscriptions-Anlehen  vom  22.  Mai  1850
betr.  S.  73—78.

Inhalt:  Art.  1.  Baare  Vergütung  oder

Umschreibung  auf  Staatsschuldscheine  desjenigen
  Theiles  des  freiwilligen  II.  Subscriptions=Anlehens
  aus  dem  Gesetze  vom  23.  December
  1849,  welcher  bis  Ende  des  Jahres
185  ½8  nicht  aus  den  eingehenden  Grundrenten-Ablösungsbeträgen
  des  Staates  getilgt
werden  kann.  Ermächtigung  der  Staats-Schuldentil
  ssion,  die  zur  Baarvergütung
  erforderlichen  Beräge  durch  Aufnahme
  neuer  Anlehen  zu  beschaffen.  S.  75.
—  Att.  2.  Gleiche  Bebandlung  des  III.  freiwilligen
  Sübseriptions=  Anlebens  und  Eimächtigung
  der  Staateschuld  s:  C  «
S.  75—76.  Art.  3.  Vorscherung  der
Schuld  und  Annahme  an  Zahlungsstatt.  S.  76.
—.  Art.  4.  Heimbezaohlung  durch  Perlorsng.
S.  76.  —  Art.  5.  Verwendung  des  veifügbaren
  Restes  des  Anlehens  vom  23.  December
  18409  zur  theilweisen  Aufräumung  des
noch  -  Restes  dieser  Schuld.  S.  77
—–78

Theuerungszulagen.  Soll-  2c.

T.

Theuerungs  zulagen.  Siehe  „Unterstütz

ungen.“

U.

Unterstützungen.  Gesetz,  die  Aufbringung

der  Mittel  zur  Bewilligung  von  momentanen
Unterstützungen  für  die  gering  besoldeten  Bediensteten
  betr.  S.  9—  12.

Inhalt:  Ermächtigung  zur  Realisirung
von  500,000  fl.  aus  dem  durch  das  Finanzgesetz
  vom  25.  Juli  1850  s.  16  lit.  f.  genehmigten
  Anlehenscredite  per  5,000,000  fl.

S.  9—17.
Z.

Jell=  und  Handels-Verhältnisse.  Königliche

  Declaratlon,  die  Zoll=  und  Handels-Verhältnisse
  betr.  S.  1  —8.

Inhalt:  l.  Mutheilung  der  publicirten
Verordnungen  über  Zoll=  und  Tarisegegenstände,
  sowie  der  mit  auswärtigen  Staaten
abgeschlossenen  Verträge  in  Grenz-,  Schifffahrte=
  Joll=  und  Handels-Angelegenheiten  an
die  Kammern  und  die  hicrauf  erfolgte  Anerkennung
  bezüglich  der  ihren  verfassungamäßigen
  Wirkungskreis  berührenden  Gegenstände
durch  Gesammtbeschluß.  S.  3—  5.

II.  Genehmigung  der  Gesammtbeschlöse
der  Kammern  in  Ansehung  der  die  Jollver:
bältnisse  für  die  Zukunft  und  die  Durchführung
  des  mit  dem  Kaisecthume  Oesterreich  vereinbarten
  Joll=  und  Münzkartels  betreffenden
PRostulate.  S.  5—8.