München. Staatsanlehen.
München, k. Haupt- und Refidenzstadt. Statutarrechte
derselben. Siehe „Gesetzeinführung“
Münzkartel. Siehe „Zoll= und Handelsverhältnisse.“
S.
Schuld forderung. Slehe „Civilgesetzgebung.“
Staatsanlehen. Gesetz, den Vollzug der
Schlußbestimmung in Art. 1 des Gesetzes
üÜber die Aufnahme des II. freiwilligen Subseriptions-Anlehens
vom 23. December 1849,
dann des Art. 4 des Gesetzes über das 111I.
Subscriptions-Anlehen vom 22. Mai 1850
betr. S. 73—78.
Inhalt: Art. 1. Baare Vergütung oder
Umschreibung auf Staatsschuldscheine desjenigen
Theiles des freiwilligen II. Subscriptions=Anlehens
aus dem Gesetze vom 23. December
1849, welcher bis Ende des Jahres
185 ½8 nicht aus den eingehenden Grundrenten-Ablösungsbeträgen
des Staates getilgt
werden kann. Ermächtigung der Staats-Schuldentil
ssion, die zur Baarvergütung
erforderlichen Beräge durch Aufnahme
neuer Anlehen zu beschaffen. S. 75.
— Att. 2. Gleiche Bebandlung des III. freiwilligen
Sübseriptions= Anlebens und Eimächtigung
der Staateschuld s: C «
S. 75—76. Art. 3. Vorscherung der
Schuld und Annahme an Zahlungsstatt. S. 76.
—. Art. 4. Heimbezaohlung durch Perlorsng.
S. 76. — Art. 5. Verwendung des veifügbaren
Restes des Anlehens vom 23. December
18409 zur theilweisen Aufräumung des
noch - Restes dieser Schuld. S. 77
—–78
Theuerungszulagen. Soll- 2c.
T.
Theuerungs zulagen. Siehe „Unterstütz
ungen.“
U.
Unterstützungen. Gesetz, die Aufbringung
der Mittel zur Bewilligung von momentanen
Unterstützungen für die gering besoldeten Bediensteten
betr. S. 9— 12.
Inhalt: Ermächtigung zur Realisirung
von 500,000 fl. aus dem durch das Finanzgesetz
vom 25. Juli 1850 s. 16 lit. f. genehmigten
Anlehenscredite per 5,000,000 fl.
S. 9—17.
Z.
Jell= und Handels-Verhältnisse. Königliche
Declaratlon, die Zoll= und Handels-Verhältnisse
betr. S. 1 —8.
Inhalt: l. Mutheilung der publicirten
Verordnungen über Zoll= und Tarisegegenstände,
sowie der mit auswärtigen Staaten
abgeschlossenen Verträge in Grenz-, Schifffahrte=
Joll= und Handels-Angelegenheiten an
die Kammern und die hicrauf erfolgte Anerkennung
bezüglich der ihren verfassungamäßigen
Wirkungskreis berührenden Gegenstände
durch Gesammtbeschluß. S. 3— 5.
II. Genehmigung der Gesammtbeschlöse
der Kammern in Ansehung der die Jollver:
bältnisse für die Zukunft und die Durchführung
des mit dem Kaisecthume Oesterreich vereinbarten
Joll= und Münzkartels betreffenden
PRostulate. S. 5—8.