Die Hannoversche Landes-Kreditanstalt ist dem (Inhaber dieser Verbrie-
fung oder dem N. N.) wegen eines baar empfangenen Darlehns von Thalern
.......... Kurant verhaftet.
Das Kapital ist (bei den Obligationen mit aufgeschobener Kuͤndbarkeit
sind bier die folgenden Worte einzurücken: bis zum — unkündbar, von da ab
aber“) für den Gläubiger und die Landes-Kreditanstalt einen monat-
lichen (resp. jährlichen) Kündigung unterworfen. Die Kündigung durch den
Gläubiger ist nur für den .. zulässig.
Die Zinsen werden mit . . . . . Prozent am . . . . . bei der Haupikasse und
den Nebenkassen der Anstalt gezahlt.
Diieser Obligation sind . Stück Zinskupons für die ersten Fällig-
keitstermine und ein Talon beigegeben.
Für Kapital, Zinsen und Kosten ist die Landes-Kreditanstalt mit ihrem
ganzen Vermögen verhaftet, und leistet außerdem der Provinzialverband der
Provinz Hannover nach Maaßgabe des Gesetzes vo die Garantie.
Ein Auszug aus den Statuten und den dieselben ergänzenden Gesetzen ist
hinter dieser Verschreibung abgedruckt.
Hannover, den 1 . .. . .. 18.
(Trockenes Siegel der Anstalt.)
Die Direktion der Hannoverschen Landes-Kreditanstalt.
(Zwei Unterschriften von Direktionsmitgliedern.)
Ausgefertigt:
(Unterschrift des Buchhalters.)