Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

Schema J. 
(Vorderseite.) 
Preußische godenkredit-Aktienbank. 
Talon 
zum 
Kuponbogen des kündbaren Hypothekenbriefes 
Littr K.4 
über 
.................... T haler, 
verzinslich zu .. ... Prozent. 
Dem Inhaber dieses Talons werden gegen dessen Rückgabe nach fünf 
Jahren und vorgängiger Bekanntmachung der Direktion Zinskupons für fernere 
fünf Jahre nebst einem neuen Talon, soweit nicht ein Widerspruch nach I#. 28. 
und 12. des Statuts zu berücksichtigen ist, ausgehändigt. 
Die Direktion. 
(Unterschrift zweier Direktoren.) 
(L. S.) 
Eingetragen im Register sub Fol. 
– Der Kontrolbeamte. 
(Unterschrift.) 
(Rückseite.) 
Eine Mortifikation verlorener oder vernichteter Talons findet nicht statt 
(§#. 28. und 12. des Statuts). & fi vt st 
(Nr. 7290.)
	        
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