Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Nummer.

Benennung  der  Gegenstände.

Maßstab
der
Verzollung.

Zollsatz.

 

Mark.

 

b)  Wachholderöl,  Rosmarinöl  .  .  .  ....  .  ..  .  .  .  ..

c)  Oxalsäure  und  oxalsaures  Kali;  gelbes,  weißes
und  rothes  blausaures  Kali  ..

d)  Aetzkali,  Aetznatron;  Oelfirniß  ......  .  .  .  .  ..

e)  Alaun;,  Buchdruckerschwärze;  Chlorkalk;  Farb—
holzextrakte;  Gelatine;  Kitte;  Leim;  Ruß;
Schuhwichse)  Siegellack;  Tinte  und  Tintenpulver;
  Wagenschmiere;  Zündwaare

f)  Soda,  kalzinirte;  doppeltkohlensaures  Natron

g)  Soda,  rohe,  natürliche  oder  künstliche;  krystallisirte
  Soda,  Pottasche

h)  Wasserglass  .  ..

i)  Rohe  Erzeugnisse  und  chemische  Fabrikate  für
den  Gewerbe=  oder  Medizinalgebrauch,  insbesondere
  auch  Droguerie-,  Apotheker=  und
Farbewaaren,  alle  diese  Gegenstände,  insoweit
  sie  nicht  vorstehend  unter  a  bis  h  oder
unter  anderen  Nummern  des  Tarifs  begriffen
  sind;  Benzol  und  ähnliche  leichte
Theeröle;  Terpentinöl  Harzöl;  Thieröl;
Mineralwasser,  künstliches  und  natürliches,
einschließlich  der  Flaschen  und  Krüge;  Mundlack
  (  Oblaten)  eingedickte  Säfte)  Schießpulver;
  Weinhefe,  trockene  und  teigartige

6 Eisen  und  Eisenwaaren:

a)  Roheisen  aller  Art;  Brucheisen  und  Abfälle
aller  Art  von  Eisen,  soweit  nicht  unter  Nr.  1
genantt:  .  .  .  ..

b)  schmiedbares  Eisen  (Schweißeisen,  Schweißstahl,
  Flußeisen,  Flußstahl)  in  Stäben,  mit
Einschluß  des  faconnirten;  Radkranzeisen;
Pflugschaareneisen;  Eck=  und  Winkeleisen;

 

100  Kilogramm

desgl.
desgl.

desgl.
desgl.

desgl.
desgl.

100  Kilogramm

 

2,50

1,50

frei