Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Artikel  X.

Mit  dem  1.  April  1869.  sind  aufgehoben:  das  gemeine  Deutsche  Bergrecht,
ferner  alle  übrigen  allgemeinen  und  besonderen  Gesetze,  Verordnungen  und  Gewohnheiten
  über  Gegenstände,  auf  welche  das  Berggesetz  und  das  gegenwärtige
Gesetz  sich  beziehen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  12.  März  1869.

(L.  S.)  Wilhelm.

Gr.  v.  Bismarck  -  Schönhausen.  Frh.  v.  d.  Heydt.  v.  Roon.
Gr.  v.  Itzenplitz.  v.  Mühler.  v.  Selchow.  Gr.  zu  Eulenburg.
Leonhardt.

 

(Nr.  7355.)  Staatsvertrag  zwischen  Preußen  und  Lippe  in  Betreff  der  Anlage  einer  Eisenbahn
  von  Hannover  über  Hameln,  Lügde,  Schieder  und  Steinheim  nach
Altenbeken.  Vom  23.  Januar  1869.

S'n  Majestät  der  König  von  Preußen  und  Seine  Durchlaucht  der  Fürst
zur  Lippe,  von  dem  MWunsche  geleitet,  zwischen  den  beiderseitigen  Staatsgebieten
eine  Eisenbahnverbindung  herzustellen,  haben  zum  Behufe  einer  hierüber  zu  treffenden
  Vereinbarung  zu  Bevollmächtigten  ernannt:

Seine  Majestät  der  König  von  Preußen:
Mehöchsihren  Geheimen  Legationsrath  Paul  Ludwig  Wilhelm
ordan),  .
Allerhöchstihren  Geheimen  Regierungsrath  Friedrich  Julius
Herman  Mebes;
Seine  Durchlaucht  der  Fürst  zur  Lippe:
Höchstihren  Präsidenten  Theodor  Heldman)
welche,  nach  gegenseitiger  Mittheilung  ihrer  in  zuter  und  gehöriger  Form  befundenen
  Vollmachten,  unter  Vorbehalt  der  Ratifikation,  folgenden  Vertrag  abgeschlossen
  haben.
Artikel  1.

Die  Königlich  Preußische  und  die  Fürstlich  Lippische  Regierung  verpflichten

Sich  wechselseitig,  eine  Eisenbahn  zuzulassen  und  zu  fördern,  welche  von  Hannover,

über  Hameln,  Lügde,  Schieder  und  Steinheim  nach  Altenbeken  zum  Anschlusse

an  die  Westphälische  Eisenbahn  geführt  werden,  und  vor  dem  Deister  eine  Abzweigung
  nach  der  Station  Haste  der  Hannoverschen  Eisenbahn  erhalten  soll.

(Nr.  7354—7555,)  60“  Art.