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Provinz Dommern, Kegierungsbezirk Cöelin.
Obligation
des
Fürstenthumer Kreises
V. Emission
Littr.•
über
.................... Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund der unten bestätigten Kreistagsbeschlüsse vom
30. Januar und 11. Mai 1852. und 9. Mai 1868. wegen Aufnahme einer
Schuld von 47,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den
Chausseebau des Fürstenthumer Kreises Namens des Kreises durch diese, für
jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu
einer Schuld von .. .. ... ... Thalern Preußisch Kurant nach dem bestehenden
Münzfuße, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit vier und einem
halben Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 47,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1870. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungs-
fonds von wenigstens Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den
getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreihungen wird durch
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1869. ab in dem
Monate Juli jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den
Til ungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die
gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
ummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung
erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs,
drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Kreieblntt des
Fürstenthumer Kreises, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Cöslin,
sowie in dem Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an
gerechnet, mit vier und einem halben Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit
jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück.
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldvers. reibung
ei