Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Provinz Dommern, Kegierungsbezirk Cöelin. 
Obligation 
des 
Fürstenthumer Kreises 
V. Emission 
Littr.• 
über 
.................... Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund der unten bestätigten Kreistagsbeschlüsse vom 
30. Januar und 11. Mai 1852. und 9. Mai 1868. wegen Aufnahme einer 
Schuld von 47,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den 
Chausseebau des Fürstenthumer Kreises Namens des Kreises durch diese, für 
jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu 
einer Schuld von .. .. ... ... Thalern Preußisch Kurant nach dem bestehenden 
Münzfuße, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit vier und einem 
halben Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 47,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1870. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungs- 
fonds von wenigstens Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den 
getilgten Schuldverschreibungen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreihungen wird durch 
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1869. ab in dem 
Monate Juli jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den 
Til ungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die 
gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
ummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung 
erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, 
drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Kreieblntt des 
Fürstenthumer Kreises, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Cöslin, 
sowie in dem Königlich Preußischen Staatsanzeiger. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit vier und einem halben Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit 
jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück. 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldvers. reibung 
ei
	        
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