Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 856 — 
Provinz Schlesien, Negierungebezirk Oppeln. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis- Obligation des Rybniker Kreises 
(III. Emission) 
Littr... %% . . 
uber . . . . . . . . .. Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
.......... Thaler..........Silbergrofchem 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom ee Ii 18. und späterhin die u der vorbenannten Kreis- 
Obligation für das Habbiahr v bbis. mit (in Buch- 
sbaben) ....... h...... Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu 
ybni 
Rybnik, den . .ten .... ... 18.. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Rybniker Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Schlesien, Negierungebezirk Oppeln. 
Dalon 
zur 
Kreis-Obligation des Rybniker Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Nückgbe zu der 
Obligation des Rybniker Kreises III. Emission Litt.. .... über 
..... Thaler à fünf Prozent Zinsen, sofern nicht von dem zti dieser 
Obligation rechtzeitig Widerspruch erhoben worden ist, die . Serie Zinskupons 
für die fünf Jahre von 18. bis 18. bei der Kreis. Kommunalkasse zu Rybnik. 
Rybnik, den e. 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Rhbniker Kreise. 
  
(Nr. 7451l.)
	        
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