Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1870-1871. (22)

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träge  betr.  S.  302—303.  —  K.  6.  Budget
und  Finanzgesetz  für  die  X.  Finanzperiode.
S.  303.  —  5P.  7.  Die  metrischen  Maße  im
Aufschlagswesen  betr.  S.  303—304.  —  K.  8.
Die  Einführung  der  bayerischen  Gesetze  in
einigen  neuerworbenen  Gebietstheilen  betr.
S.  304.  —  §.  9.  Die  Erbauung  einer  VBicinal-Eisenbahn
  von  Holzkirchen  nach  Tölz  betr.
S.  304.  —  §+.  10.  Die  Vervollständigung  der
Doppelbahn  auf  der  Bahnstrecke  Untersteinach-Neuenmarkt-Hof
  betr.  S.  304.

II.  Abschnitt.
Nachweisungen.  S.  305.
A.  Verwendung  der  Staats-Einnahmen.
  8.  11.  S.  305.
8.  Stand  der  Staatsschuldengungs-Anstalt.
  §&.  12.  S.  305.

III.  Abschnitt.
Wünsche  und  Anträge.  S.  305—311.
A.  Wünsche  und  Anträge  zu  den
Nachweisungen.  C.  13  u.  14.  S  305—306.
B.  Besondere  Wünsche  und  Anträgc.
§.  15—22.  S.  306—311.
§.  15.  Die  Abänderung  des  Artikels  6  der
Gemeinde-Ordnung  für  die  Landestheile  diesseits
  des  Rheins  vom  29.  April  1869  betr.
S.  306—307.  —  FS.  16.  Die  Redvision  der
Fesetzlichen  Bestimmungen  über  den  Geschäftsgang
  des  Landtages  betr.  S.  307—  308.  —
§.  18.  Die  Befriedigung  der  Cultusbedürfnisse
und  Verwaltung  des  Vermögrus  der  Kirchengemeinden
  betr.  S.  308—309.  —  §F.  19.  Die
Revision  der  bestehenden  Bestimmungen  über
Auslichtung  der  Gehölze  längs  der  Landstraßen,
beziehungsweise  die  Vorlage  eines  desfallsigen

Abschied  —  Bodenerzeugnisse.

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Gesetzentwurfes  betr.  S.  309.  —  K.  20.  Den
Ankauf  der  Früchte  auf  der  Wurzel  betr.  S.
309—310.  —  K.  21.  Die  Rechtsverhältnisse
der  Miether  und  Pächter  von  Liegenschaften
gegenüber  den  neuen  Erwerbern  betr.  S.  310
—311.  —  §.  22.  Die  Erbauung  der  Eisenbahn
von  München  nach  Buchloe,  hier  die  Bahnhofanlage
  zu  Landsberg  betr.  S.  311.

Schluß.  S.  311—314.
Advocaten.  Provisorische  Bestimmungen  über

Stempelgebühren  in  Bezug  auf  Advocaten.
S.  32.

Aufschlagswesen.  Gesetz,  die  metrischen  Maße
im  Aufschlagswesen  betr.  S.  337—342.

Bezugnahme  im  Landtags-Abschiede  auf  die

königliche  Sanction  dieses  Gesetzes.  S.  303
—304.

Auslichtung  der  Gehölze.  Siehe  „Gehölze".

Authentica  si  qua  mulier  aufgehoben.  S.
135.

B.

Bayerische  Gesetze.  Deren  Einführung  in
einigen  neuerworbenen  Gebietstheilen.  Siehe
„Gesetze".

Berg=  und  Hüttenwerksbetrieb.  Königliche
Erklärung  auf  den  bei  den  Nachweisungen  an
die  Krone  gebrachten  Wunsch  über  Bestimmung
des  Berg=  und  Hüttenwerksbetriebs  -Reservefonds.
  S.  306.

Beschwerden  an  den  obersten  Gerichtshof  gegen
die  von  den  pfälzischen  Gerichten  erlassenen
Entscheidungen.  Deßfallsige  Bestimmungen  über
Tax=  und  Stempelgebühren.  S.  38.

Bodenerzeugnisse,  auf  dem  Felde  stehende.
Verkauf  derselben  vor  der  Aberntung.  Königlicher
  Ausspruch  auf  den  deshalb  von  beiden