489
Amtsblatt
der Königlichen Regierung zu Stertin.
Stück 47.
Ausgegeben den 21. November
1914.
Inhal t: Mbalt der Gesetzblätter, S. 489. — Kundgebung, S. 489. — Bekanntmachung, betr. die Wahrnehmung der
asserpolizei für die Strecke der Trebel usw., S. 489. — Namensänderung, S. 4
die Veranstaltung einer kleineren Viehzählung am 1. Dezember 1914,
— Prüifung der Rektoren und Lehrer an den Mittelschulen in Stettin, S. 490.
Provinz Pommern, S. 490.
90. — Bekanntmachung, betr.
S. 490. — Turnlehrer-Prüfung in der
— Prüfungen für Sprachlehrerinnen in Stettin, S. 491. — Prüfung für Lehrer und Lehrerinnen an Hilfschulen,
S. 491. — Auslosung von Rentenbriefen der Provinz Pommern, S. 492. — Bekanntmachung, betr.
—
veränderungen im Kreise Usedom-Wollin, S. 4
schaft, S. 493.
Anderungen des Warenverzeichnisses zum *1d
— K
"
S. 493. — Wegeeinziehung, S. 493. — Gemeindebezirks-Kündigungs-Bekanntmachung
der Pommerschen Land-
Reichs-Gesetzblatt.
(Nr. 4540.) Bekanntmachung über die Hoöchstpreise
für Hafer. Vom 5. November 1914.
(Nr. 4541.) Bekanntmachung, betreffend Regelung
des Absatzes von Erzeugnissen der
Kartoffeltrocknerei. Bom 5. November
1914.
Ausgegeben zu Berlin den 5. November 1914.
Verordnungen und Bekanntmachungen
höchster und höherer Behörden.
798) Es ist im Laufe der letzten Wochen durch
Kundgebungen der Militär= und Zivilbehörden
durch öffentliche Bekanntmachungen und direkte Benachrichtigungen
immer von Neuem darauf hingewiesen,
daß besonders in den Zeitungen jede
Veröffentlichung über Truppenbewegungen und
Transporte, über Einquartierungen, Stärke der
Garnisonen und alle Dinge, die mit den Operationen
der Feldarmeen zusammenhängen oder auf
deren Absichten schließen lassen — auf das Strengste
vermieden werden müssen. Trotzdem wird fortgesetzt
dagegen verstoßen. In Ferngesprächen, in
Korrespondenzen selbst ins Ausland sind die unglaublichsten
Indiskretionen an der Tagesordnung,
in den Zeitungen, selbst in amtlichen kommen
immer wieder Mitteilungen zu Tage, deren Geheimhaltung
durchaus notwendig ist. Abgesehen davon,
daß Zeitungen gewärtigen müssen, aus solchem Anlaß
ihre Redaktionen geschlossen zu sehen, abgesehen
davon, daß der Einzelne sich gegebenenfalls strafbar
macht, muß darauf hingewiesen werden, daß
durch solche Leichtfertigkeiten und Unüberlegtheiten
Nachrichten in das Ausland befördert werden, die
empfindliche Störungen in den Operationen hervorrufen
und Tausenden das Leben kosten können.
Mit vollem Ernst wird deshalb noch einmal betont,
welche schwerwiegenden Folgen leichtsinnige Verbreitungen
von Nachrichten, schriftlichen, wie mündlichen
haben können und auf das Dringendste
zur Vorsicht und Selbstzucht ermahnt.
Stettin, den 11. November 1914.
Der stellvertretende
Kommandierende General des II. Armeekorps.
Frhr. von Vietinghoff,
General der Kavallerie.
Der Oberpräsident der Provinz Pommern.
von Waldow.
des Königlichen Regierungspräsfidenten
resp. der Königlichen Regierung.
799 Bekanntmachung.
Die Herren Minister der öffentlichen Arbeiten,
für Handel und Gewerbe und für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten haben durch gemeinschaftlichen
Erlaß vom 28. Oktober 1914 dem Regierungspräsidenten
in Stralsund die Wahrnehmung der
Wasserpolizei für die Strecke der Trebel, die im
Regierungsbezirk Stettin belegen und bisher von
dem Regierungspräsidenten in Stettin verwaltet
worden ist, gemäß § 343 des Wassergesetzes, und
ebenso auch die bauliche Verwaltung dieser Flußstrecke
übertragen. «
Stettin, den 10. Noveniber 1914.
Der Regierungs-Präsident.
In Vertretung:
von Seebach.