Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 54. —. 
(Nr. 7482.) Allerhöchster Erlaß vom 8. Oktober 1868., betreffend den Rang der Räthe der 
Ober-Rechnungskammer. 
A## den Bericht des Staatsministeriums vom 30. v. M. bestimme Ich, daß 
den Mitgliedern der Ober-Rechnungskammer, nach dem in der Kabinetsorder 
vom 13. Februar 1836. angegebenen Verhältnisse, der Rang der zweiten Klasse 
der Ministerialräthe, unter Beibehaltung des Karakters als „Geheime Ober- 
Rechnungsräthe“, beziehungsweise der Narakter als „Ober-Rechnungsräthe“) 
unter Belassung des seitherigen Ranges, beizulegen ist, daß jedoch die zur Zeit 
fungirenden Mitglieder, welche hiernach die höhere Rangstufe nicht erhalten, ihren 
gegenwärtigen Titel fortführen. 
Baden-Baden, den 8. Oktober 1868. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. 
v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. 
An das Staatsministerium. 
Jahrgang 1869. (Nr. 7462—7683.) 129 (Nr. 7483.) 
Ausgegeben zu Berlin den 30. August 1869.
	        
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