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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 6 —
(Nr. 7951.) Allerhöchster Erlaß vom 27. Dezember 1871.), betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den chausseemäßigen Ausbau und die Unterhal-
tung der von dem Kreise Heilsberg im Regierungsbezirk Königsberg her-
zustellenden, im Kreise Friedland gelegenen Strecke der Heilsberg-Barten-
steiner Straße von der Kreisgrenze bis zur Bischofstein - Bartensteiner
Staats-Chaussee bei dem Gute Plensen.
N% Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise
Heilsberg, Regierungsbezirk Königsberg, übernommenen chausseemäßigen Ausbau
der im Kreise Friedland gelegenen Strecke der Heilsberg. Bartensteiner Straße
von der Kreisgrenze bis zur Bischofstein- Bartensteiner Staats-Chaussee bei dem
Gute Plensen genehmigt habe) verleihe Ich hierdurch dem Kreise Heilsberg das
Expropriationsrecht für die zu dieser Chmusse erforderlichen Grundstücke, imgleichen
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach
Maßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug
auf diese Straße. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebermahme
der künftigen chzussesemäiigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedes-
mal geltenden Chausseegeld= Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen u den Staats-Chausseen von
Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizei-Vergehen auf die gedachte Snaß zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen. «
Berlin, den 27. Dezember 1871.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1872. (Tr. 7951—7952.) 15 (Nr. 7952.)
Ausgegeben zu Berlin den 2. Februar 1872,