Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 6 — 
  
(Nr. 7951.) Allerhöchster Erlaß vom 27. Dezember 1871.), betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den chausseemäßigen Ausbau und die Unterhal- 
tung der von dem Kreise Heilsberg im Regierungsbezirk Königsberg her- 
zustellenden, im Kreise Friedland gelegenen Strecke der Heilsberg-Barten- 
steiner Straße von der Kreisgrenze bis zur Bischofstein - Bartensteiner 
Staats-Chaussee bei dem Gute Plensen. 
N% Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise 
Heilsberg, Regierungsbezirk Königsberg, übernommenen chausseemäßigen Ausbau 
der im Kreise Friedland gelegenen Strecke der Heilsberg. Bartensteiner Straße 
von der Kreisgrenze bis zur Bischofstein- Bartensteiner Staats-Chaussee bei dem 
Gute Plensen genehmigt habe) verleihe Ich hierdurch dem Kreise Heilsberg das 
Expropriationsrecht für die zu dieser Chmusse erforderlichen Grundstücke, imgleichen 
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach 
Maßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug 
auf diese Straße. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebermahme 
der künftigen chzussesemäiigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung 
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedes- 
mal geltenden Chausseegeld= Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen 
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden 
zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen u den Staats-Chausseen von 
Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld- 
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
polizei-Vergehen auf die gedachte Snaß zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. « 
Berlin, den 27. Dezember 1871. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1872. (Tr. 7951—7952.) 15 (Nr. 7952.) 
Ausgegeben zu Berlin den 2. Februar 1872,
	        
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