Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

— 340 — 
(Nr. 8003.) Allerhöchster Erlaß vom 30. März 1872., betreffend die geschäftsmäßige Be- 
zeichnung des Bandes zu den durch die Allerhöchste Order vom 22. Juli 
1871. (Gesetz Samml. S. 105.) gestifteten Dekorationen. 
J. bestimme hierdurch, daß das zu den unterm 22. Juli v. J. von Mir 
gestifteten Dekorationen gebörige Band im Geschäftsverkehr fortan als „Erinnerungs. 
band“ zu bezeichnen ist. 
Sie haben hiernach das Weitere bekannt zu machen. 
Verlin, den 30. März 1872. 
Wilhelm. 
Fürst v. Bismarck. 
An den Präsidenten des Staatsministeriums. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Verlin, ghedruckt in der Königlichen Geheimen Ober Hefbuchdruckerel 
(R. v. Decker)!.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.