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(Nr. 8003.) Allerhöchster Erlaß vom 30. März 1872., betreffend die geschäftsmäßige Bezeichnung
des Bandes zu den durch die Allerhöchste Order vom 22. Juli
1871. (Gesetz Samml. S. 105.) gestifteten Dekorationen.
J. bestimme hierdurch, daß das zu den unterm 22. Juli v. J. von Mir
gestifteten Dekorationen gebörige Band im Geschäftsverkehr fortan als „Erinnerungs.
band“ zu bezeichnen ist.
Sie haben hiernach das Weitere bekannt zu machen.
Verlin, den 30. März 1872.
Wilhelm.
Fürst v. Bismarck.
An den Präsidenten des Staatsministeriums.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Verlin, ghedruckt in der Königlichen Geheimen Ober Hefbuchdruckerel
(R. v. Decker)!.