— 399 —
Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln.
Obligation
des
Lublinitzer Kreises
Littr.....
über
................ Thaler Preußisch Kurant.
III. Serie.
Auf Grund des unten genehmigten Kreistagsbeschlusses
vom 6. September 1871. wegen Aufnahme einer Schuld von 100,000 Thalern
bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Lublinitzer Kreises
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des
Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld vpvo...4#
Thalern Preußisch Kurant, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit fünf
Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 100,000 Thalern geschieht
vom Jahre 1873. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von sieben und
dreißig Jahren aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenig.
stens Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld-
verschreibungen, nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1873. ab in dem
Monate . . .... . . . . jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor,
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die
gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rück ahlung er-
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung arso gt sechs,
rei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtöblatte der
Königlichen Regierung zu Oppeln, im Staatsanzeiger und in einer zu Breslau
erscheinenden Zeitung.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli) von heute an
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
(Nr. 8020. 55° Die