Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1873. (64)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 28 — 
  
(Nr. 8156.) Allerhöchster Erlaß vom 16. August 1873., betreffend die Abänderung des 
großen und mittleren Königlichen Titels, wie er durch die Verordnung vom 
9. Januar 1817. (Gesetz= Samml. S. 17.) festgestellt worden, und die Abean- 
derung des durch den Allerhöchsten Erlaß vom 11. Januar 1864. (Gesetz- 
Samml. S. 1.) berichtigten großen und mittleren Königlichen Wappens. 
N## durch das Gesetz vom 20. September 1866. (Gesetz Samml. S. 555.) 
das Königreich Hannover, das Kurfürstenthum Hessen, das Ker ogthum Nassau 
und die freie Stadt Frankfurt und durch das Gesetz vom 24. Dezember 1866. 
Gelh. Samu#e S. 875.) die Herzogthümer Holstein und Schleswig mit der 
reußischen Monarchie auf immer vereinigt worden sind, Ich auch in den 
Patenten wegen Besitznahme der gedachten Landestheile vom 3. Oktober 1866. 
Gesetz-Samml. S. 591. 594. 597. 500r und vom 12. Januar 1867. (Gesetz 
amml. S. 129.) Mir vorbehalten habe, die entsprechenden Titel Meinem 
Königlichen Titel hinzuzufügen, ist eine Abänderung des großen und mittleren 
Königlichen Titels, wie er durch die Verordnung vom 9. Januar 1817. (Gesetz- 
Samml. S. 17.) festgestellt worden und Wgleich eine Abänderung des durch 
den Erlaß vom 11. Januar 1864. (Gesetz-Samml. S. 1.) berichtigten großen 
und mittleren Königlichen Wappens nothwendig geworden. Ich beuummn des- 
halb hiermit, daß der große und mittlere Königliche Titel in Zukunft in dem 
aus der Anlage A. zu entnehmenden Wortlaut und das große und mittlere 
Königliche Wappen in einer Form geführt werde, wie sie aus der Feldereinthei- 
lung in Anlage B. und der Beschreibung in Anlage C. näher zu ersehen ist. 
22 1½ Titel und das große Wappen sollen bei den in feierlicher Form 
u 
auszufertigenden Urkunden, namentlich in Angelegenheiten Meines Hauses und 
s tandeserhöhungen in Anwendung kommen. Im Uebrigen verbleibt es 
sowohl wegen des kurzen Königlichen Titels und des kleinen Königlichen Wap- 
pens, als wegen des Gebrauchs der verschiedenen Arten des Titels und Wap- 
pens bei den Vorschriften der Verordnung vom 9. Januar 1817. und sollen 
auch die Dienstsiegel der Behörden einstweilen unverändert beibehalten und erst 
Jahrgang 1873. (Nr. 8156.) 59 wenn 
Ausgegeben zu Berlin den 17. September 1873.
	        
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