Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1880. (71)

7 Serie. 4 
ter Zinskupon 
für die 
Stammaktie der Bonn-Cölner Eisenbahngesellschaft 
.... 
..... MarkhatJnhaberdiesesKuponsvomabauö 
der.........·........... zuCölnodcrder....·................ zu Aachen 
oder dern . . . . . zu Berlin oder dr u 
Frankfurt a. M. zu erheben. Dieser Kupon wird ungültig und werthlos, wedn 
er nicht, binnen vier Jahren nach dem Fälligkeitstermine zur Zahlung präsen- 
tirt wird. 
(Trockener Stempel.) 
(Unterschrift in Faksimile.) 
Talon 
zu der 
Stammaktie der Bonn-Cölner Eisenbahngesellschaft 
* 
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe pdodor. 
..... abbeideruBerlindie....tOScriederZins- 
kuponsfürdieJahrc18..bis..... , sofern nicht von dem Inhaber der Aktie 
bei der unterzeichneten Behörde vechtteitg Widerspruch erhoben wird, in welchem 
Falle die Ausreichung der neuen Kupons an den Inhaber der Aktie erfolgt. 
.......... ,den..""18.. 
(Trockcnchteb1pel.) 
(Unterschrift in Faksimile.) 
Ges. Samml. 1880. (Nr. 8686.) 7
	        
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