Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1880. (71)

7  Serie.  4
ter  Zinskupon
für  die
Stammaktie  der  Bonn-Cölner  Eisenbahngesellschaft
....
.....  MarkhatJnhaberdiesesKuponsvomabauö
der.........·...........  zuCölnodcrder....·................  zu  Aachen
oder  dern  .  .  .  .  .  zu  Berlin  oder  dr  u

Frankfurt  a.  M.  zu  erheben.  Dieser  Kupon  wird  ungültig  und  werthlos,  wedn
er  nicht,  binnen  vier  Jahren  nach  dem  Fälligkeitstermine  zur  Zahlung  präsentirt
  wird.

(Trockener  Stempel.)
(Unterschrift  in  Faksimile.)

Talon

zu  der

Stammaktie  der  Bonn-Cölner  Eisenbahngesellschaft
*

Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  pdodor.
.....  abbeideruBerlindie....tOScriederZinskuponsfürdieJahrc18..bis.....
  ,  sofern  nicht  von  dem  Inhaber  der  Aktie
bei  der  unterzeichneten  Behörde  vechtteitg  Widerspruch  erhoben  wird,  in  welchem
Falle  die  Ausreichung  der  neuen  Kupons  an  den  Inhaber  der  Aktie  erfolgt.

..........  ,den..""18..

(Trockcnchteb1pel.)
(Unterschrift  in  Faksimile.)

Ges.  Samml.  1880.  (Nr.  8686.)  7