Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1880. (71)

————— ter Zinskupon 
für die 
Stammaktie der Rheinischen Eisenbahngesellschaft 
— 
.. . .. Mark hat Inhaber dieses Kupons vom ............... . . ... ab aus 
den zu Cöln oder dern .. zu Aachen 
oder der . . . .. . . . .. zu Berlin oder dern .. zu 
Frankfurt a. M. zu erheben. Dieser Kupon wird ungültig und werthlos, wenn 
Wct. nicht binnen vier Jahren nach dem Fälligkeitstermine zur Zahlung präsen- 
irt wird. 
(Trockener Stempel.) 
(Unterschrift in Faksimile.) 
Talon 
zu der 
Stammaktie der Rheinischen Eisenbahngesellschaft 
—.. 
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe vrr. 
l ab bei der . .... zu Berlin die . . .te Serie der Zins- 
kupons für die Jahre 18.. bis .. ... sofern nicht von dem Inhaber der Aktie 
bei der unterzeichneten Behörde rechtzeitig Widerspruch erhoben wird, in welchem 
Falle die Ausreichung der neuen Kupons an den Inhaber der Aktie erfolgt. 
.......... ,dcn..t·"18.. 
(Trockener Stempel.) 
(Unterschrift in Falsimile.)
	        
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