Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1882. (73)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
—— Nr. 3. — 
  
(Nr. 8828.) Allerhöchster Erlaß vom 11. Januar 1882, betreffend die Auflösung der Königl. 
Direktion der Berliner Stadteisenbahn und Errichtung einer von der Königl. 
Eisenbahndirektion zu Berlin ressortirenden Eisenbahn - Baukommission zu 
Berlin. 
#A# Ihren Bericht vom 9. Januar d. J. bestimme Ich, daß mit dem 1. Februar 
d. J. die mit dem Bau und der Verwaltung der Berliner Stadteisenbahn betraute 
(Königliche Direktion der Berliner Stadteisenbahn“ zu Berlin aufgelöst, und für 
die Abwickelung der alsdann noch zu erledigenden Geschäfte der Bauverwaltung 
eine von der Eisenbahndirektion zu Berlin, welche durch Meinen Erlaß vom 
18. August v. J. (GesetzSamml. S. 313) mit der demnächstigen Verwaltung 
und Betriebsleitung der Berliner Stadteisenbahn beauftragt ist, ressortirende 
Känigliche Eisenbahn-Baukommission mit dem Sitze zu Berlin und mit allen 
Rechten und Pflichten einer öffentlichen Behörde errichtet wird. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 11. Januar 1882 
Wilhelm. 
Maybach. 
M den Minister der öffentlichen Arbeiten. 
Redigirt im Bureau des Staatoministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Cel. Samul. 1882. (Nr. 3828.) 3 
Ausgegeben zu Berlin den 28. Januar 1882.
	        
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