Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1882. (73)

—  46  —

Serie  M  —

Zinskupon

für  die
Stammaktie  Litt.  A  der  Thüringischen  Eisenbahngesellschaft
—
Mark  hat  der  Inhaber  dieses  Kupons  von  —  —
ab  aus  der  zu  Erfurt

 

oder  der  zu  Berlin
zu  erheben.  Dieser  Kupon  wird  ungültig  und  werthlos,  wenn  er  nicht  binnen
vier  Jahren  nach  dem  Fälligkeitstermine  zur  Zahlung  präsentirt  wird.
den  —ten  1
/

(Trockener  Stempel.)
(Unterschrift  in  Faksimile.)

 

Talon
zu  der
Stammaktie  Litt.  A  der  Thüringischen  Eisenbahngesellschaft
—
Inhaber  dieses  Kalons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  vom
ab  bei  der
zu  die  te  Serie  der  Zinskupons  für  die  Jahre  18..  bis  —,

ern  nicht  von  dem  Inhaber  der  Aktie  bei  der  unterzeichneten  Behörde  rechtzeitig
Widerspruch  erhoben  wird,  in  welchem  Falle  die  Ausreichung  der  neuen  Kupons
an  den  Inhaber  der  Aktie  erfolgt.

den  —##n  .  –  18—

(Trockener  Stempel.)
(Unterschrift  in  Faksimile.)