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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 17.
Inhalt: Kreisordnung für die Provinz Hannover, S. 181. — Gesetz über die Einführung der Pro-
vinzialordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Hannover, S. 237. — Bekanntmachung, be-
treffend die Provinzialordnung für die Provinz Hannover, S. 242.
(Nr. 8991.) Kreisordnung für die Provinz Hannover. Vom 6. Mai 1884.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, für
die Provinz Hannover, was folgt:
Erster Titel.
Von den Grundlagen der Kreisverfassung.
#rster Abschnitt.
Von dem Umfange und der Begrenzung der Kreise.
. 1.
An die Stelle der bisherigen Kreise und Amtsbezirke treten als Verwal-=
tungsbezirke die in der Anlage A bezeichneten Kreise.
Aus denselben werden, unter Abänderung der Ziffer III der Anlage zum
Artikel 2 der Verordnung vom 14. September 1867 (Gesetz-Samml. S. 1482),
die Wahlbezirke für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten gebildet, welche,
nebst den Wahlorten und der Zahl der in jedem Bezirke zu wählenden Abgeord-
neten, das unter B anliegende Verzeichniß ergiebt. Die neue Abgrenzung der
Wahlbezirke findet zuerst bei der ersten, nach dem Inkrafttreten des gegenwärtigen
Gesetzes erfolgenden Neuwahl des Hauses der Abgeordneten Anwendung.
. 2.
Jeder Kreis bildet nach näherer Vorschrift dieses Gesetzes einen Kommunal=
verband zur Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten mit den Rechten einer Kor-
Ces. Samml. 1884. (Nr. 8991.) 31
Ausgegeben zu Berlin den 26. Mai 1884.