Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1884. (75)

Serie  —  —.  —
Rentenkupon
für  die

(Prioritäts-)  Stammaktie  oher  Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahngesellschaft.


*]  Mark  (in  Buchstaben  ––  )  hat  Inhaber
dieses  Kupons  vom  2.  Janugr  —  ab  aus  der  Kasse  zu  Breslau
oder  der  zu  Berlin  zu  erheben,  sofern  nicht  inzwischen  die

Auflösung  der  Gesellschaft  gemen  h.  8  des  von  der  Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahngesellschaft
  unter  dem  20./24.  Oktober  1883  mit  dem  Staate  abgeschlossenen  Vertrages
  (Gesetz-Samml.  de  □S..)erfolgt  sein  sollte.  Dieser  Kupon  wird
ungültig  und  werthlos,  wenn  er  nicht  binnen  4  Jahren  nach  dem  Fiälligkeitstermine
  zur  Zahlung  präsentirt  wird.

—  —  ,  den  —en  18—

(Trockenstempel.)  (Unterschrift  in  Facsimile.)

Talon

zu  der
(Prioritäts-)  Stammaktie  77  der  Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahngesellschaft.


Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  im  Jahre  —.  Jgegen  Einlieferung
desselben  die  zu  der  vorbezeichneten  Aktie  auszufertigende  te  Serie  der  Rentenkupons
  pro  bis  einschließlich,  sofern  nicht  von  dem
Inhaber  der  Aktie  bei  der  unterzeichneten  Behörde  rechtzeitig  Widerspruch  erhoben
wird,  in  welchem  Falle  die  Ausreichung  der  neuen  Kupons  an  den  Inhaber  der
Mtie  erfolgt.

den  en.  18—
(Trockener  Stempel.)  (Unterschrift  in  Facsimile.)