Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

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vor  der  Behörde  im  Auge  zu  behalten  bezüglich  darauf  aufmerksam  zu  machen  und
sonst  zur  Wahrung  der  öffentlichen  Sicherheit  in  geeigneter  Weise  vorzuschreiten.

Von  Seiten  der  Gendarmerie  sind  die  bei  den  angeordneten  Revisionen  wahrgenommenen
  Mängel  Behufs  Verfügung  der  Abstellung  der  Orts  Polizeibehörde,
eventuell  dem  betreffenden  Großherzoglichen  Bezirks-Direktor  zur  Anzeige  zu  bringen.

Die  vorstehenden  Bestimmungen  finden  auch  auf  Mühlenherbergen,  vergl.  die
Bekanntmachung  der  Großherzoglichen  Landes-Direktion  vom  14.  März  1848,
Anwendung.

Im  Uebrigen  aber  bewendet  es  bei  den  in  Ansehung  von  Fremden,  welche
bei  Privatpersonen  übernachten,  wegen  Anmeldung  derselben  bestehenden  Bestimmungen
  und  insbesondere  ortspolizeilichen  Vorschriften.

Die  Großherzoglichen  Bezirks-Direktoren  weisen  wir  hierdurch  an,  die  Durchführung
  der  vorstehenden  Anordnungen  zu  überwachen,  auch  bei  Erlaubnißertheilungen
  zur  Betreibung  der  Gastwirthschaft  die  Betheiligten  auf  die  ihnen  obliegenden
Verpflichtungen  noch  besonders  hinzuweisen.

Weimar  am  21.  April  1873.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
v.  Groß.

(54|1  II.  Nachdem  Se.  Königliche  Hoheit,  der  Großherzog,  gnädigst  beschlossen.
haben,  die  Einführungsfrist  für  die  von  dem  Fabrikanten  Heinrich  Bertrams  zu
Kaltenherberg  erfundene  und  für  das  Großherzogthum  Sachsen  unter  dem  31.  Januar
1872  patentirte  neue  Art  von  Knieblechröhren  und  Maschine  zu  deren  Herstellung
erbetenermaßen  auf  ein  weiteres  Jahr,  also  bis  zum  31.  Januar  1874  zu  verlängern,
  so  wird  solches  unter  Rückbezug  auf  die  Ministerial-Bekanntmachung  vom
31.  Januar  1872  (Reg.-Blatt  von  1872  Seite  50)  hierdurch  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht.
Weimar  am  23.  April  1873.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
Schmith.