Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1885. (76)

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vertrag, 
betreffend 
den Uebergang des Münster-Enscheder Eisenbahnunternehmens 
auf den Staat. 
Vom 15., 17. und 20. November 1884. 
Zwischen der Königlichen Staatsregierung, vertreten durch den Geheimen Re- 
gierungsrath Dr. Micke als Kommissar des Ministers der öffentlichen Arbeiten 
und den Geheimen Ober-Finanzrath Dr. Rüdorff als Kommissar des Finanz- 
ministers, einerseits und dem Geheimrath Dr. jur. Schüßler in Burgsteinfurt 
und dem Banquier Blumenfeld in Münster als den durch Beschluß der General= 
versammlung vom 26. September 1884 für den Abschluß dieses Vertrages bestellten 
Kommissarien der Münster-Enscheder Eisenbahngesellschaft andererseits ist unter 
dem Vorbehalte der landesherrlichen Genehmigung, sowie nach erfolgter Zustim- 
mung der Generalversammlung der Aktionäre der vorgenannten Eisenbahngesell- 
schaft folgender Vertrag abgeschlossen worden: 
K. 1. 
Die Münster-Enscheder Eisenbabngesellschaft tritt an den Preußischen Staat 
ihr gesammtes bewegliches und unbewegliches Vermögen mit allen ihr zustehenden 
Rechten und obliegenden Verpflichtungen zu vollem Eigenthum ab. Es gehen 
daber außer den Bahnanlagen nebst Zubehör, den Dienstwohngebäuden und 
Dispositionsgrundstücken, sämmtliche Fonds der Gesellschaft, die Materialien- 
bestände, die Betriebsmittel, sowie alle dem Münster-Enscheder Eisenbahnunter- 
nehmen zustehenden Rechte und Gerechtigkeiten ohne irgend welche Ausnahme auf 
den Preußischen Staat über. 
i’il 
Der für die Abtretung dieser Rechte (S. 1) vom Staate zu zahlende Kauf- 
preis beträgt 252 000 Mark. 
Außerdem übernimmt der Staat die Prioritätsanleihe, sowie alle sonstigen 
Schulden der Münster-Enscheder Eisenbahngesellschaft als Selbstschuldner. 
KS. 3. 
Mit dem 1. des zweiten auf die Perfektion dieses Vertrages folgenden 
Monats erfolgt die Auflösung der Münster-Enscheder Eisenbahngesellschaft.
	        
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