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vertrag,
betreffend
den Uebergang des Münster-Enscheder Eisenbahnunternehmens
auf den Staat.
Vom 15., 17. und 20. November 1884.
Zwischen der Königlichen Staatsregierung, vertreten durch den Geheimen Re-
gierungsrath Dr. Micke als Kommissar des Ministers der öffentlichen Arbeiten
und den Geheimen Ober-Finanzrath Dr. Rüdorff als Kommissar des Finanz-
ministers, einerseits und dem Geheimrath Dr. jur. Schüßler in Burgsteinfurt
und dem Banquier Blumenfeld in Münster als den durch Beschluß der General=
versammlung vom 26. September 1884 für den Abschluß dieses Vertrages bestellten
Kommissarien der Münster-Enscheder Eisenbahngesellschaft andererseits ist unter
dem Vorbehalte der landesherrlichen Genehmigung, sowie nach erfolgter Zustim-
mung der Generalversammlung der Aktionäre der vorgenannten Eisenbahngesell-
schaft folgender Vertrag abgeschlossen worden:
K. 1.
Die Münster-Enscheder Eisenbabngesellschaft tritt an den Preußischen Staat
ihr gesammtes bewegliches und unbewegliches Vermögen mit allen ihr zustehenden
Rechten und obliegenden Verpflichtungen zu vollem Eigenthum ab. Es gehen
daber außer den Bahnanlagen nebst Zubehör, den Dienstwohngebäuden und
Dispositionsgrundstücken, sämmtliche Fonds der Gesellschaft, die Materialien-
bestände, die Betriebsmittel, sowie alle dem Münster-Enscheder Eisenbahnunter-
nehmen zustehenden Rechte und Gerechtigkeiten ohne irgend welche Ausnahme auf
den Preußischen Staat über.
i’il
Der für die Abtretung dieser Rechte (S. 1) vom Staate zu zahlende Kauf-
preis beträgt 252 000 Mark.
Außerdem übernimmt der Staat die Prioritätsanleihe, sowie alle sonstigen
Schulden der Münster-Enscheder Eisenbahngesellschaft als Selbstschuldner.
KS. 3.
Mit dem 1. des zweiten auf die Perfektion dieses Vertrages folgenden
Monats erfolgt die Auflösung der Münster-Enscheder Eisenbahngesellschaft.