— 38 —
Staatsvertrag
zwischen
Preußen und Braunschweig wegen Herstellung einer Eisenbahn von
Blankenburg uͤber Elbingerode nach Tanne und von Braunschweig
uͤber Derneburg nach Seesen.
Vom 27./30. Juni 1884.
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, und Seine Hoheit
der Herzog von Braunschweig und Lüneburg haben zum weck einer Verein-
barung über die Herstellung einer Eisenbahn von Blankenburg über Elbingerode
nach Tanne und von Braunschweig über Derneburg nach Seesen zu Bevoll-
mächtigten ernannt:
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen:
Alerhöchsihren Unterstaatssekretär, Wirklichen Geheimen Rath Rudolph
einecke,
Allerhöchstihren Ministerialdirektor, Wirklichen Geheimen Ober-Re-
gierungsrath Ludwig Brefeld,
Allerhöchstihren Geheimen Legationsrath Paul Reichardt,
“–9# Geheimen Ober-Regierungsrath Dr. juris Hermann
rölich,
Allerhöchstihren Geheimen Regierungsrath Hermann Kirchhoff;
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg:
Höchstihren Wirklichen Geheimenrath und Staatsminister Grafen
Hermann Görtz-Wrisberg,
Höchstihren Finanzdirektor Karl Kybitz,
von welchen, unter Vorbehalt der Ratifikation, der nachstehende Vertrag ver-
abredet und abgeschlossen worden ist:
Artikel I.
Beide vertragenden Regierungen sind einverstanden, eine Eisenbahn:
1) von Blankenburg über Elbingerode nach Tanne und
2) von Braunschweig über Derneburg nach Seesen
zuzulassen.
Die Königlich Preußische Regierung erklärt Sich bereit, die Konzession für
die ad 1 genannte Bahn, welche von Blankenburg über Hüttenrode und Rübe-
land nach Elbingerode und von da über Rothe Hütte nach Tanne führen soll,