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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 20 ——
(Nr. 9135.) Allerhöchster Erlaß vom 19. Mai 1886, betreffend die Errichtung eines besonderen
Konsistoriums für die Provinz Westpreußen.
N durch den Staatshaushalts-Etat die Mittel zur Errichtung eines be-
sonderen Konsistoriums für die Provinz Westpreußen bewilligt sind, ordne Ich
— zugleich kraft der Mir als Träger des landesherrlichen Kirchenregiments zu-
stehenden Befugnisse — die Errichtung dieses Konsistoriums mit dem Antssitze
in Danzig hierdurch an. Auf dasselbe gehen für die Provinz Westpreußen die
Zuständigkeiten des jetzigen Konsistoriums für die Provinzen Ost= und Westpreußen
mit dem Tage seiner Eröffnung über. Der Exvangelische Ober-Kirchenrath wird
beauftragt, im Einvernehmen mit dem Minister der geistlichen Angelegenheiten
diesen Erlaß zur Ausführung zu bringen und den Zeitpunkt zu bestimmen, mit
welchem das Konsistorium in Thätigkeit treten soll.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung und durch das
kirchliche Gesetz= und Verordnungsblatt zu veröffentlichen.
Berlin, den 19. Mai 1886.
Wilhelm.
v. Goßler.
An den Minister der geistlichen Angelegenheiten und
den Evangelischen Ober-Kirchenrath.
Redigirt im n Bureau bes Staateministeriume.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Ges. Samml. 1886. (Nr. 9135.) 30
Ausgegeben zu Berlin den 16. Juni 1886.