Full text : Die Schlacht bei Forbach und die Wehrkraft des deutschen Volkes.

Fünftes  Sachregister.  1826.  bis  1830.

Verleger,  Sicherung  deren  Verlagswerke  vor  dem  Nachdruck,  1.  letzteren.

Verloosungen,  behufs  der  Auselnandersetzung  und  Theilung  gemeinschaftlicher  Sachen,  deren  Gestattung.
27.  30.

Vermögens-Beschlagnahme,  gegen  Deserteure,  .  diese.

Vermägenssteuer-Stkempel,  die  mit  selbigem  nicht  bedruckten  sffentlcchen  Papiere  sollen  von  allen  weiteren
  Nachforschungen  befreit  bleiben,  und  deren  freier  Umlauf  und  Zinserhebung  dadurch  nicht  mehr
beschränkt  werden.  28.  87.

Verordnungen,  letztwillige,  s.  Testamente.

Verordnungen,  allgemeine,  f.  Gesetze.

Werpächter,  deren  Verhältnisse  zu  den  Pächtern  bei  Ablösungen  in  den  ehemals  königl.  wesiphalischen,  bergischen
  und  französischen  Landestheilen.  29.  86  —  B8.  90.

Verpachtungen,  und  Wiedewoerpachtungen,  sollen  in  Stelle  der  Sequestrationen  bei  Anwendung  des  fiskalischen
  Erekutionsrechts  gestattet  seyn.  26.  12.

Verschwendung,  deren  unnachsichtliche  Rüge  gegen  Beamte  im  Disciplinarwege.  26.  10.

Versicherungs-Anstalten,  f.  Privat-Versicherungs-Anstalten.

Versielgerungen,  (Auktionen),  verfallener  Pfänder  bei  sffentlichen  Leihanstalten,  Verfahren  rücksichtlich
derselben.  26.  83.

Verträge,  (Kontrakte),  deren  Schließzung  und  Ausfertigung  von  Seiten  der  Regierungen.  26.  9.  —  deren
Bestätigung  in  bäuerlichen  Regulirungen,  Separationen,  Auseinandersetzungen  r2c.  20.  10.  11.  —  von
den  Regierungen  oder  Provinzial-Schul-Kollegien,  Namens  der  unter  ihrer  Verwaltung  stehenden  Institute,
mit  Privatpersonen  abgeschlossen,  Ausübung  des  Exekutionsrechts  rücksichtlich  derselben  gegen  letztere.
26.  11.  —  über  Angaben  an  Jahlungsstatt,  Entrichtung  der  Stempelsteuer  vom  Kaufwerthe  und  von
Kaufverträgen  bei  selbigen.  29.  21.

Verwaltungsbehörden,  Verfahren  bei  den  Kompetenz-Konflikten  zwischen  selbigen  und  den  Gerichten.
28.  86.  —  Ausübung  des  fiskalischen  Exekutiongrechts  von  Seiten  derselben.  26.  10.  11.  —  in  den
neuen  und  wieder  eroberten  Provinzen,  in  Beziehung  auf  deren  Ressortverhältnisse  sollen  nur  die  allgemeinen
  Instruktionen  derselben,  nicht  aber  die,  mit  selbigen  nicht  zu  vereinbarende  fremde  Gesetzgebung,
zur  Richtschnur  dienen.  27.  7.  —  S.  auch  Ober-Präsidenten,  Regicrungen,  Stcuer-Direktionen  2c.

Verwaltungs-Berichte,  allgemeine  und  jährliche,  deren  Erstattung  von  Seiten  der  Regierungen,  Provinzial-Stcuer-Direktionen
  und  General-Kommissionen,  unter  Konkurrenz  der  Ober-Präásidenten.  26.  2.
—  deögl.  von  Seiten  der  Ober-Prdsidenten.  26.  4.

MBieh,  darf  auf  Chausseen  und  in  den  Chaussergräben  nicht  gefüttert,  geweidet  oder  angebunden

.  67.

Biehmärkte,  deren  Bewilligung  durch  die  Ober=  Präsidenten.  26.  4.

Biehseuchen  -Kordons,  welche  sich  auf  mehr  als  einen  Regierungobezirk  der  Provinz  erstrecken,  ressortiren
von  dem  Ober-Prásidenten.  26.  1.

Viktualienhändler,  auf  dem  Lande,  bedürfen  zum  Getränkehandel,  wie  bei  Errichtung  neuer  Schankstätten,
  der  Genehmigung  der  Kreis-Polizeibchsrde.  27.  174.

Misitationen,  dandes-,  s.  Landes-Visitationen.

Vlotho,  Stadt,  im  Mindeschen  Regierungsbezirke,  Tarif  für  die  Erhebung  des  Steinpflastergeldes  in
selbiger.  26.  14.

Volkenrode,  Herzoglich-Sachsen-Koburg-Gothaisches  Amt,  Vertrag  über  die  von  dem  Verkchr  mit
selbigem  zu  erhebenden  Gefälle.  29.  121  —  125.

Vollbürtig,  in  Beziehung  auf  adliche  Ahnen,  (.  diese.

Vollmachten,  diesseitiger  Unterthanen,  in  den  übersecischen  Ländem,  Befugniß  der  preußf.  Konsuln  und
Konsulat-Agenten  zu  deren  Aufnahme  und  Attestirung.  30.  2.