Fünftes Sachregister. 1826. bis 1830.
Verleger, Sicherung deren Verlagswerke vor dem Nachdruck, 1. letzteren.
Verloosungen, behufs der Auselnandersetzung und Theilung gemeinschaftlicher Sachen, deren Gestattung.
27. 30.
Vermögens-Beschlagnahme, gegen Deserteure, . diese.
Vermägenssteuer-Stkempel, die mit selbigem nicht bedruckten sffentlcchen Papiere sollen von allen weiteren
Nachforschungen befreit bleiben, und deren freier Umlauf und Zinserhebung dadurch nicht mehr
beschränkt werden. 28. 87.
Verordnungen, letztwillige, s. Testamente.
Verordnungen, allgemeine, f. Gesetze.
Werpächter, deren Verhältnisse zu den Pächtern bei Ablösungen in den ehemals königl. wesiphalischen, bergischen
und französischen Landestheilen. 29. 86 — B8. 90.
Verpachtungen, und Wiedewoerpachtungen, sollen in Stelle der Sequestrationen bei Anwendung des fiskalischen
Erekutionsrechts gestattet seyn. 26. 12.
Verschwendung, deren unnachsichtliche Rüge gegen Beamte im Disciplinarwege. 26. 10.
Versicherungs-Anstalten, f. Privat-Versicherungs-Anstalten.
Versielgerungen, (Auktionen), verfallener Pfänder bei sffentlichen Leihanstalten, Verfahren rücksichtlich
derselben. 26. 83.
Verträge, (Kontrakte), deren Schließzung und Ausfertigung von Seiten der Regierungen. 26. 9. — deren
Bestätigung in bäuerlichen Regulirungen, Separationen, Auseinandersetzungen r2c. 20. 10. 11. — von
den Regierungen oder Provinzial-Schul-Kollegien, Namens der unter ihrer Verwaltung stehenden Institute,
mit Privatpersonen abgeschlossen, Ausübung des Exekutionsrechts rücksichtlich derselben gegen letztere.
26. 11. — über Angaben an Jahlungsstatt, Entrichtung der Stempelsteuer vom Kaufwerthe und von
Kaufverträgen bei selbigen. 29. 21.
Verwaltungsbehörden, Verfahren bei den Kompetenz-Konflikten zwischen selbigen und den Gerichten.
28. 86. — Ausübung des fiskalischen Exekutiongrechts von Seiten derselben. 26. 10. 11. — in den
neuen und wieder eroberten Provinzen, in Beziehung auf deren Ressortverhältnisse sollen nur die allgemeinen
Instruktionen derselben, nicht aber die, mit selbigen nicht zu vereinbarende fremde Gesetzgebung,
zur Richtschnur dienen. 27. 7. — S. auch Ober-Präsidenten, Regicrungen, Stcuer-Direktionen 2c.
Verwaltungs-Berichte, allgemeine und jährliche, deren Erstattung von Seiten der Regierungen, Provinzial-Stcuer-Direktionen
und General-Kommissionen, unter Konkurrenz der Ober-Präásidenten. 26. 2.
— deögl. von Seiten der Ober-Prdsidenten. 26. 4.
MBieh, darf auf Chausseen und in den Chaussergräben nicht gefüttert, geweidet oder angebunden
. 67.
Biehmärkte, deren Bewilligung durch die Ober= Präsidenten. 26. 4.
Biehseuchen -Kordons, welche sich auf mehr als einen Regierungobezirk der Provinz erstrecken, ressortiren
von dem Ober-Prásidenten. 26. 1.
Viktualienhändler, auf dem Lande, bedürfen zum Getränkehandel, wie bei Errichtung neuer Schankstätten,
der Genehmigung der Kreis-Polizeibchsrde. 27. 174.
Misitationen, dandes-, s. Landes-Visitationen.
Vlotho, Stadt, im Mindeschen Regierungsbezirke, Tarif für die Erhebung des Steinpflastergeldes in
selbiger. 26. 14.
Volkenrode, Herzoglich-Sachsen-Koburg-Gothaisches Amt, Vertrag über die von dem Verkchr mit
selbigem zu erhebenden Gefälle. 29. 121 — 125.
Vollbürtig, in Beziehung auf adliche Ahnen, (. diese.
Vollmachten, diesseitiger Unterthanen, in den übersecischen Ländem, Befugniß der preußf. Konsuln und
Konsulat-Agenten zu deren Aufnahme und Attestirung. 30. 2.