Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1891. (82)

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(Nr.  9444.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für  einen
Theil  der  Bezirke  der  Amtsgerichte  Aachen,  Blankenheim,  Stolberg  bei  Aachen,
Wegberg,  Hennef,  Boppard,  Cöln,  Mülheim  am  Rhein,  Düsseldorf,  Neuß,
Uerdingen,  Langenberg,  Grumbach,  Sankt  Wendel,  Neuerburg,  Merzig  und
A  Trier.  Vom  13.  April  1891.

uf  Grund  des  H.  49  des  Gesetzes  über  das  Grundbuchwesen  und  die  Zwangsvollstreckung
  in  das  unbewegliche  Vermögen  im  Geltungsbereiche  des  Rheinischen
Rechts  vom  12.  April  1888  (Gesetz  Samml.  S.  52)  bestimmt  der  Justizminister,
daß  die  zur  Anmeldung  von  Ansprüchen  behufs  Eintragung  in  das  Grundbuch
im  F.  48  jenes  Gesetzes  vorgeschriebene  Ausschlußfrist  von  sechs  Monaten
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Aachen  gehörige  Gemeinde  Weiden,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Blankenheim  gehörige  Gemeinde
Blankenheimerdorf,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Stolberg  bei  Aachen  gehörige  Gemeinde
  Zweifall)
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Wegberg  gehörige  Gemeinde  Beeck,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Hennef  gehörige  Gemeinde  Uckerath,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Boppard  gehörige  Gemeinde  Dörth,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Cöln  gehörigen  Fluren  6,  9,  16,
17,  20,  29,  30  der  Altstadt  Cöln,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Mülheim  am  Rhein  gehörige  Katastergemeinde
  Thurn-Strunden,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Düsseldorf  gehörigen  Gemeinden
Golzheim  und  Stoffeln,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Neuß  gehörige  Gemeinde  Kaarst,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Uerdingen  gehörigen  Gemeinden
Friemersheim,  Bliersheim  und  Rumeln,
für  die  im  Bezirk  des  Amtsgerichts  Langenberg  belegenen  Bergwerke  Vereinigte
  Petersburg,  Nathaniel-Elisabeth,  Vahlberg,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Grumbach  gehörige  Gemeinde  Kirrweiler,
für  die  zum  Venck  des  Amtsgerichts  Sankt  Wendel  gehörige  Gemeinde
Heisterberg,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Neuerburg  gehörigen  Gemeinden
Plascheid  und  Ammeldingen  bei  Neuerburg,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Merzig  gehörige  Katastergemeinde
Besseringen,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Trier  gehörigen  Gemeinden  Trier-Stadt,
  Pellingen  und  Menningen
am  15.  Mai  1891  beginnen  soll.
Berlin,  den  13.  April  1891.
Der  Justizminister.
v.  Schelling.

 

 

Redigirt  im  Bureau  des  Staatsministeriums.

Berlin,  gedruckt  in  ber  Reichsdruckerei.