Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1891. (82)

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Schlußprotokoll 
zum 
Staatsvertrage zwischen Preußen und Lübeck wegen Herstellung einer 
Eisenbahn von Hagenow nach Oldesloe mit Abzweigung nach Mölln. 
Vom 13. Dezember 1889. 
  
Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um zum 
Abschlusse und zur Vollziehung des wegen Herstellung einer Eisenbahn von Hagenow 
nach Oldesloe mit Abzweigung nach Mölln vereinbarten Staatsvertrages zu schreiten. 
Hierbei sind in das gegenwärtige Schlußprotokoll nachstehende Erklärungen 
aufgenommen worden, welche mit der Ratifikation des Vertrages als mitgenehmigt 
gelten und mit den Vereinbarungen des Vertrages selbst gleichverbindliche Kraft 
haben sollen: 
1) Zu Artikel I. 
Es gilt als vereinbart, daß die Bestimmungen des Staatsvertrages über 
den Bau und Betrieb der Bahn Hagenow—Oldesloe auch dann in Geltung 
bleiben, wenn die Zweigbahn nach Mölln zunächst oder überhaupt nicht zur 
Ausführung gelangen sollte. 
2) Zu Artikel IV. 
Die vertragschließenden Theile sind darin einig, daß die Freiheit von Gerichts- 
gebühren nur insoweit eintritt, als dieselben, sei es in Folge richterlichen Urtheils, 
sei es im Wege des Vergleichs, der Königlich Preußischen Regierung zur Last 
fallen, und nach der zwischen der freien und Hansestadt Lübeck einerseits und dem 
Großherzogthum Oldenburg und den freien und Hanfestädten Bremen und Hamburg 
andererseits bestehenden Gerichtsgemeinschaft für die Lübeckische Regierung verrechnet 
werden. 
Die mit dem vereinbarten Entwurfe übereinstimmend befundenen Aus- 
fertigungen des Vertrages sind hierauf von den Bevollmächtigten unterzeichnet 
und untersiegelt worden, und es haben der Bevollmächtigte der Königlich 
Preußischen Regierung und der Bevollmächtigte des Senats der freien und 
Hansestadt Lübeck je eine Ausfertigung des Vertrages und des Schlußprotokolls 
entgegen genommen. 
So geschehen zu Berlin, den 13. Dezember 1887. 
Dr. Micke. Rittscher. 
  
Der vorstehende Staatsvertrag ist ratifizirt worden und die Auswechselung 
der Ratifikations-Urkunden hat stattgefunden.
	        
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