Full text : Deutsches Kriegszustandsrecht.

220  Anlagen.

und  dazu  gehörenden  Verhandlungen,  sowie  die  noch
schwebenden  Mntersuchungssachen  an  die  ordentlichen  Gerichte
  abgegeben;  diese  haben  in  den  von  dem  Kriegsferichte
  no  nicht  abgeurteilten  Sachen  nach  den  ordentichen
  Strafgesetzen,  und  nur  in  den  Fällen  des  §  9  nach
den  in  diesem  getroffenen  Strafbestimmungen  zu  erkennen.

8  16.

Auch  wenn  der  Belagerungszustand  nicht  erklärt  ist,
können  im  Falle  des  Krieges  oder  Aufruhrs  bei,  dringender
  Gefahr  für  die  öffentliche  Sicherheit  die  Artikel  5,  6,
27,  28,  39,  30  und  36  der  Verfassungsurkunde  oder
einzelne  derselben  vom  Staatsministerium  zeit=  und
distriktweise  außer  Kraft  gesetzt  werden.

8  17.
über  die  Erklärung  des  Belagerungszustandes  sowie
über  jede,  sei  es  neben  derselben  (§  5)  oder  in  dem  Falle
des  §  16  erfolgte  Suspension  auch  nur  eines  der  §§  5
und  16  genannten  Artikel  der  Verfassungsurkunde  muß
den  Kammern  sofort,  beziehungsweise  bei  ihrem  nächsten
Zusammentreten,  Rechenschaft  gegeben  werden.
#  18

Alle  diesem  Gesetze  entgegenstehenden  Vorschriften
werden  aufgehoben.  »  «

Das  gegenwärtige  Gesetz  tritt  an  die  Stelle  der  Verordnung
  vom  10.  Mai  1849  und  der  Deklaration  vom
4.  Juli  1849  (GS.  S.  165  und  250).

2.  Preußische  Allerhöchste  Dienstvorschrift  über
Waffengebrauch  und  Festnahmerecht  des  Militärs
vom  19.  März  1914.

Zweite  Abteilung.

III.  Vom  Kriegs=  und  Belagerungszustand.
Bestimmungen  der  Vorschrift.  III.  Ziff.  1—15.

1.  Der  Kriegszustand  kann  gemäß  Art.  68  der  Verfassung
  des  Deutschen  Reiches  vom  16.  April  1871  nur