Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1893. (84)

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(Nr.  9594.)  Verordnung  zur  Ausführung  des  §.  3  des  Gesetzes  vom  12.  März  1893,  betreffend
  die  Verlegung  der  Landes-Buß-  und  Betlage.  Vom  12.  März  1893.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Preußen  ec.

verordnen  in  Gemäßheit  des  §.  3  des  Gesetzes  vom  12.  März  1893  (Gesetz=  Samml.
S.  29)  auf  den  Antrag  Unseres  Staatsministeriums  für  den  Umfang  der
Monarchie,  mit  Ausschluß  der  Hohenzollernschen  Lande,  was  folgt:

Einziger  Artikel.

Das  Gesetz  vom  12.  März  1893,  betreffend  die  Verlegung  der  Landes-Buß-
  und  Bettage  (Gesetz-Samml.  S.  29),  tritt  am  1.  April  1893  in  Kraft.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Berlin,  Schloß,  den  12.  März  1893.

(L.  S.)  Wilhelm.

Gr.  zu  Eulenburg.  v.  Boetticher  v.  Schelling  Flrhr.  v.  Berlepsch.
Gr.  v.  Caprivi.  Miquel.  v.  Kaltenborn.  v.  Heyden.  Thielen.  Bosse.

 

 

(Nr.  9595.)  Kirchengesetz  über  die  in  der  evangelisch-lutherischen  Kirche  der  Provinz  Hannover
zu  begehenden  Buß-  und  Bettage.  Vom  12.  März  1893.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  rP

verordnen  über  die  in  der  evangelisch-lutherischen  Kirche  der  Provinz  Hannover
zu  begehenden  Buß=  und  Bettage  unter  Zustimmung  der  Landessynode,  was  folgt:

S.  1.
In  der  gesammten  evangelisch-lutherischen  Landeskirche  der  Provinz  Hannover
  soll  fortan  der  Mittwoch  vor  dem  letzten  Trinitatis-Sonntage  als  gemeinsamer
  Buß=  und  Bettag  begangen  werden.

-  Z.2.

Dagegen  fallen  die  bisher  in  der  Landeskirche  begangenen  Buß=  und  Bettage,
  soweit  diese  nicht  lediglich  in  den  Einzelgemeinden  aus  besonderen  Ursachen
begangene  Bußtage  (Brand-Buß=  und  Bettage  und  dergleichen)  sind,  fort.

Doch  bleibt  der  nach  Michaelis  begangene  Buß=  und  Bettag  in  den  Herzogthümern
  Bremen  und  Verden  als  Erntedankfest  bis  auf  Weiteres  bestehen.