Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1894. (85)

9) von Unna nach Camen 
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Elberfeld, 
10) von Cöln nach Grevenbroich 
der Königlichen Eisenbahn-Direktion (linksrheinischen) zu Cöln, 
B. der Erweiterung des schmalspurigen Eisenbahnnetzes im Oberschlesischen 
Bergwerks= und Hüttenbezirk 
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Breslau 
übertragen wird. 
Zugleich bestimme Ich, daß das Recht zur Enteignung und dauernden 
Beschränkung derjenigen Grundstücke, welche zur Bauausführung nach den von 
Ihnen festzustellenden Plänen nothwendig sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen 
Anwendung finden soll: 
1) für die unter A Nr. 1 bis 5, 7) 9 und 10 bezeichneten Eisenbahn- 
linien, sowie 
2) auch für die unter B erwähnte Erweiterung des schmalspurigen Eisen- 
bahnnetzes im Oberschlesischen Bergwerks= und Hüttenbezirk, soweit das 
Enteignungsrecht nicht bereits nach den bestehenden gesetzlichen Bestim- 
mungen oder früheren landesherrlichen Erlassen Platz greift. 
Dieser Erlaß ist in der Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 9. Mai 1894. 
Wilhelm. 
Thielen. 
An den Minister der öffentlichen Arbeiten. 
Redigirt im Bureau des Staatsministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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