Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1894. (85)

IV 
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1894. 
  
Datum 
bes 
Gesetzes 2c. 
zu 
Berlin. 
Ausgegeben 
In halt. 
Nr. 
bes 
Stücks. 
Nr. 
bes 
Gesetzes. 
Seite. 
  
1893. 
O. Septbr. 
6. Oktbr. 
24. — 
30. 
30. — 
1. Norbr. 
1894. 
24. Janr. 
17. Febr. 
24. Janr. 
17. Febr. 
  
Konzessionsurkunde für die Niederländische 
Südeisenbahn= Gesellschaft zu Maast- 
richt, betr den Bau und Betrieb der auf 
das Preußische Staatsgebiet entfallenden Strecke 
einer Eisenbahn von Sittard nach Her- 
zogenrath. 
Allerh. Erlaß, durch welchen genehmigt worden 
ist, daß das der DOommerschen Hypotheken- 
Aktienbank, jetzt zu Berlin, unter dem 
1. Oktober 1866 ertheilte Allerh. Privilegium 
zur Ausgabe auf den Inhaber lautender 
Hypotheken-Pfandbriefe auch unter den 
durch die beschlossene Neufassung des Statuts 
veranlaßten Aenderungen fortbestehen bleibt 
und ferner, daß das vorgedachte Allerh. Pri- 
vilegium auf die Ausgabe auf den Inhaber 
lautender Kommunalobligationen aus- 
gedehnt wird. 
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent- 
eignungsrechts an die Aktiengesellschaft 
Osthavelländische Kreisbahnen zu Nauen 
für die von ihr zu bauende Kleinbahn von 
Nauen nach Ketzin. 
Statut für die Entwässerungsgenossenschaft 
zu Lohna — Antheil Sulow — im Kreise 
Lublinitz. 
Statut für den Neu-Meriner Deichverband. 
Statut für den Entwässerungs- und Be- 
wässerungsverband Grunau im Elbinger 
Deichverbande und Kreise Marienburg. 
Allerh. Erlaß, betr. die Genehmigung des 2. Nach- 
trags zu dem revidirten Statut für die 
Landschaft der Provinz Sachsen. 
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Rechts 
zur Chausseegelderhebung an den Kreis 
Pr. Eylau für die von ihm gebauten 
Chausseen 1) von der Bartenstein-Reddenauer 
Chaussee bei Tolks über Albrechtsdorf in der 
Richtung auf Sand, 2) von Landsberg nach 
Groß-- Peisten und 3) von der Schrombehnen- 
Rosittener Chaussee bei Alkehnen über Klein. 
Krücken nach Wolfskrug. 
  
  
  
  
3. 
Nr. 1. 
Nr. 2. 
Nr. 2. 
4. 
Nr. 4.
	        
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